Neues Schlachtfeldfür Rosenkriege?

Schwarzwälder-Bote, 21.07.2012 01:04 Uhr

Von Christian Ignatzi Stuttgart. Maria macht sich Sorgen. Seit zehn Jahren ist sie verheiratet. Ihren richtigen Namen will sie nicht in der Zeitung lesen. Denn: Ihr Sohn Lukas stammt aus der Beziehung mit ihrem Ex-Partner. Jahrelang wollte der nichts von seinem Sohn wissen. Jetzt will er das Sorgerecht beantragen – als Schikane, wie Maria sagt.

Möglich wird das, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt. Es sorgt dafür, dass Mütter nicht mehr – wie bisher – grundlos ablehnen dürfen, wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht will. Einer der Fälle, wie sie auch den Soziologen Stefan Sell von der Universität Koblenz beschäftigen. Der sieht durch die neue Regelung erst einmal mehr Streit als Harmonie auf viele betroffene Mütter zukommen: "Bisher war die Mutter in der Lage, ihren Ex-Partner aus der Erziehung rauszuhalten", sagt Sell. Jetzt könnten diese die Möglichkeit bekommen, den Müttern eins auszuwischen, indem sie das Sorgerecht beantragen und somit ein Mitspracherecht haben.

Ein potenzielles Schlachtfeld für unverarbeitete Trennungen und Rosenkriege? Es ist eine Sorge, die viele Frauen umtreibt, die bislang das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben. In Internetforen kursieren viele Fragen von Müttern, die nicht wissen, was auf sie zukommt. Auf seitenlangen Beiträgen bringen sie Beispiele, welchen Schikanen sie schon heute ausgesetzt sind. Eine Internetnutzerin aus Nordrhein-Westfalen, die sich in der Austauschplattform "allein-erziehend.net" Lale 25 nennt, schreibt: "Eine Mutter musste ihre Tochter in eine andere Schule bringen, weil der Vater eine einstweilige Verfügung eingereicht hatte." Ihren Streit tragen die Eltern in solchen Fällen auf dem Rücken der Kinder aus.

Gerade deren Wohlergehen aber – so will es das neue Gesetz – soll besser geschützt werden. Vor allem dann, wenn sie sich in Notsituationen befinden. Auch ein Kampf der Eltern am Krankenbett des Kindes ist möglich. Ulrike Fischer vom Klinikum Stuttgart beispielsweise ist auf solche Fälle vorbereitet: "Bei Operationen, Chemotherapie oder Bestrahlung müssen beide Eltern zustimmen. Nur bei Routinebehandlungen reicht in der Regel die Entscheidung eines Elternteils aus, wenn es keinen Streit zwischen beiden gibt."

Mit solchen Fällen hat die Familienanwältin Martina Girth-Ehmann ständig zu tun. "Wollen die Eltern einem wochenlangen Hin und Her entgehen, ist auch eine Vollmacht möglich", sagt sie. Die Juristin will den Streit um das Sorgerecht aber nicht überbewerten: "Man muss zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht entscheiden", sagt sie.

"Wenn Männer das Sorgerecht beantragen, dann geht es dabei meistens ums Prinzip"

Der wichtigste Aspekt des Sorgerechts sei das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das umfasst, wo das Kind wohnt und zur Schule geht. "Darum geht es dem Kläger aber meistens nicht", sagt die Anwältin. Viel wich­tiger sei das Umgangsrecht, also die Frage, wer das Kind wie oft sehen darf. Das dürfe man nicht mit dem Sorgerecht verwechseln. Viele tun das trotzdem – und versuchen, ihre Konflikte über Sorgerechtsklagen auszutragen.

"Wenn Männer das Sorgerecht beantragen, dann geht es dabei meistens ums Prinzip", sagt Girth-Ehmann. "Das hat eine große psychologische Wirkung." Die den leiblichen Vater oft als Sieger in fortgesetzten Beziehungskonflikten aussehen lässt. Künftig wird der einen Antrag für ein Eilverfahren beim Familiengericht stellen müssen. Meldet sich die Mutter nicht, bekommt er das Mit-Sorgerecht. Legt sie Einspruch ein, muss sie einen guten Grund haben. "Das muss das Gericht dann aber im Einzelfall entscheiden", sagt Girth-Ehmann. Von einer Klagewelle geht sie nicht aus. Vielmehr seien es Einzelfälle, auf die sich die Juristen einstellen müssten.

Außer besorgten Müttern und Vätern, die künftig vor Gericht ziehen, beschäftigen sich auch Vereine und Verbände mit der Neuregelung. Die Unterschiede in deren Meinungen könnten größer nicht sein. Der Deutsche Juristinnenbund etwa hat sich in einer Stellungnahme für das neue Gesetz ausgesprochen. Das Sorgerecht solle erst einmal mit der Geburt des Kindes bei der Mutter bleiben. Es sei aus Gründen des Kindeswohls unverzichtbar, dass sicher eine Person verfügbar sei, die rechtsverbindlich handeln könne.

Der Bund sieht es sogar als "kindeswohlfeindlich" an, wenn einem nichtehelichen Vater, der weder Kontakt zu dem Kind hat noch Verantwortung tragen will, gegen seinen Willen die Pflicht, Sorge zu tragen, auferlegt wird. Nachzubessern sei der Gesetzentwurf bei der Tatsache, dass Mütter innerhalb von sechs Wochen widersprechen müssten, wenn sie etwas gegen die Mitsorge des Vaters hätten. "Das widerspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen", heißt es aus dem Juristinnenbund.

Diese Stellungnahme stößt vor allem bei einer Organisation auf Widerstand – dem Verein Väteraufbruch für Kinder (VAfK). In ihm organisieren sich deutschlandweit 3000 Menschen, die sich für ein gemeinsames Sorgerecht einsetzen. Im Gegensatz zum Juristinnenbund bezeichnet der Verein die Reform des Gesetzes als "halbherzig und un­zureichend". Während in anderen euro­päischen Ländern das Sorgerecht mit der Feststellung der Vaterschaft erteilt wird, ist das in Deutschland verheirateten Vätern vorbehalten.

Der VAfK-Bundesvorsitzende Rainer Sonnenberger ist empört und sucht die Schuld bei der Bundesregierung: "Angesichts der Tatsache, dass im letzten Jahr in Deutschland so wenige Kinder geboren wurden wie niemals zuvor, müsste die Bundesregierung die Strategie verfolgen, auch bei uns die Väter stärker im Leben ihrer Kinder einzubinden." Der Soziologe Stefan Sell sieht das ähnlich. "Es gibt schließlich auch unverheiratete Paare, die Kinder bekommen, aber als normale Familie zusammenleben", argumentiert er. Ein Drittel aller Kinder entstamme heutzutage aus Beziehungen ohne Trauschein. Nach der Geburt können Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Vergessen sie das, bleibt es zuerst bei der Mutter. "In diesem Fall erleichtert das neue Gesetz den Vätern, das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen", sagt Sell.

Im europäischen Vergleich hinke Deutschland hinterher: "Es ist heute der Normalfall, dass auch bei Unverheirateten beide Elternteile das Sorgerecht bekommen", sagt er. "In Deutschland haben wir dagegen noch eine große Privilegierung der Ehe. Hätte die Regierung für eine Gleichstellung gesorgt, hätte die Institution Ehe einen Schaden genommen. Das hätte die Union nicht gewollt." Die Ehe stehe deshalb im Hintergrund.

Die CDU lässt den Vorwurf unkommentiert. Dorothee Bär, die Familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, will sich dazu nicht äußern. Das unionsgeführte Familienressort erklärt: "Zu Spekulationen äußern wir uns nicht."

Neuregelung soll beide Eltern animieren, möglichst gemeinsam Verantwortung zu tragen

Über mögliche Vorteile einer Ehe macht man sich unterdessen im Justizministerium keine Gedanken. Dennoch steht das Ministerium voll hinter dem Gesetzentwurf. "Er erleichtert Vätern, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, den Zugang zur gemeinsamen Sorge", sagt Sprecherin Anne Katharina Zimmermann. "Das Familiengericht überträgt den Eltern aber nur dann die gemeinsame Sorge, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht." Die Neuregelung appelliere an beide Eltern, möglichst gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. "Trotzdem kann das Gericht etwa berücksichtigen, wie sich der Vater in der Vergangenheit dem Kind gegenüber verhalten hat", sagt Zimmermann.

Sollte der Ex-Partner von Maria tatsächlich klagen, wird sie gute Gründe vorbringen müssen, warum sie ihm das Sorgerecht verweigern will. Dann wird ein Gericht entscheiden. Schlecht stehen die Chancen in ihrem Fall allerdings nicht.

 
 
Kommentare (5)
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JUL
22
Michael Baleanu, 16:23 Uhr

Das 'Prinzip' Familie duldet keine mütterliche Eitelkeiten

Frau Martina Girth-Ehmann ist der Meinung, dass wenn Männer das gemeinsame Sorgerecht beantragen, es diesen 'lediglich' ums 'Prinzip' ginge. . Ich weiss nicht wo Frau Girth-Ehrmann ihr Studium abgeschlossen hat, das Grundgesetz scheint aber nicht auf dem Programm gestanden zu haben: 'Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.' steht im Absatz 2 des Art. 6 des unbekannten Gesetzes! . Wenn mann nun das GG ernst nimmt, dann gehört zum Prinzip Familie auch die Pflege und Erziehung durch den Vater. . Sie haben doch eingangs selbst zugegeben, dass laut bisheriger Gesetzgebung'Mütter grundlos ablehnen dürfen'. . Wie genau lautet dann dieses 'Prinzip' der Mütter? . Weint Frau Girth-Ehmann vielleicht einem menschenverachtendem 'Prinzip' nach, der aus Väter nicht ehelicher Kinder Menschen zweiter Klasse machte? . Wenn die Gesellschaft so laut nach den 'neuen Väter' ruft, soll sie so ehrlich sein und ihnen eine echte Chance einräumen. Ich zumindest möchte nicht in einer Welt leben, in der die Werte, die ein Vater seiner Kinder vermitteln darf, nur am Ende des Monats vom Kontoauszugsdrucker der Mutter abzulesen sind und das nur weil es das 'Prinzip' mütterlicher Eitelkeit ist, geschützt von Juristen a la Girth-Ehmann: Die so erzogenen Kinder werden wahre Monster sein!

JUL
22
Günter Mühlbauer, 15:45 Uhr

Bundesjustizministerin wollte das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt..

Siehe Video: Trennungsvater Mühlbauer spricht mit der Bundesjustizministerin http://www.youtube.com/watch?v=A8pf4zOBGxI

JUL
22
D.R. Schmalzbauer Redakteur DONAUSTRUDL, 15:33 Uhr

Vater sein im Vaterland Deutschland!

MANN darf nur Vater sein, wenn es der Mutter und den Beteiligten der Trennungs- & Scheidungsindustrie RECHT ist. Ansonsten wachsen die Kinder 'Vater Sellen alleine' auf. Daß Kinder zu einer geunden Entwicklung beide Elternteile & Großelten brauchen interessiert die wenigsten Politiker-, Sachbearbeiter von den 572 sogenannten Jugendämtern-, machen Erziehungsberatungstellen und den meisten Familienrichter nicht. Deutsche Familienrichter WACHT auf, und gebt den Kindern ihr RECHT auf den Vater & die Mutter. Oder wie lange möcht Ihr ehrenwerten Damen und Herren vom Familiengericht noch gegen MENSCHENRECHTE verstoßen. Wir schreiben nicht 1942, sonden 70 Jahre danach, und 2012 sollten doch Deutsche Familiernrichter RECHT sprechen, oder nicht?

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