Die Verbrauchergenossenschaft Calw will sich von ihrem Miteigentumsanteil im "Mittendrin" trennen. Foto: Hölle Foto: Schwarzwälder-Bote

Zwei Neubulacher Immobilien stehen zum Verkauf

Von Hans-Jürgen Hölle

Neubulach. Die Verbrauchergenossenschaft Calw (VGC) will sich von zwei Immobilien in Neubulach trennen. Es handelt sich um das "Mittendrin" in der Badgasse und um den ehemaligen Schlecker-Markt in der Markstraße gegenüber dem alten Rathaus.

In beiden betrieb die Verbrauchergenossenschaft – früher Coop – Lebensmittelmärkte. Aber mittlerweile gibt es ja den neuen Edeka-Markt auf der Strazel, hinter dem die VGC steht. Die früheren Räumlichkeiten werden nicht mehr gebraucht. "Wir wollen uns auf das konzentrieren, was unser eigentliches Geschäft ist: der Verkauf von Lebensmitteln und nicht die Unterhaltung oder der Verkauf von Immobilien", so die VGC-Geschäftsführerin Heidrun Weinmann auf Anfrage unserer Zeitung. Deswegen hat sie sich an den Neubulacher Immobilienmakler Waldfried Schmidt gewandt, der einen passenden Käufer finden soll.

Mitte der 1980er-Jahre hat der damalige Coop seinen Markt in der Marktstraße eröffnet. Zuvor mussten beim Umbau des alten Gebäudes denkmalschützerische Belange berücksichtigt werden. Und das war nicht immer leicht. Ältere werden sich noch daran erinnern, dass im Verlauf dessen eine alte Mauer eingestürzt ist. Am 5. August 1994 erfolgte der Umzug in die Badgasse. Und Ende 2012 wurde der neue Edeka-Markt eröffnet. Danach schlug die Geburtsstunde des "Mittendrin", einer Gruppe von kleineren Geschäften, die die frei gewordenen Flächen von der Genossenschaft anmietete.

Auch die Stadt Neubulach besitzt – neben Privatleuten – dort einen Miteigentumsanteil. Wie auch im ehemaligen Schleckermarkt. Deswegen ist Heidrun Weinmann der Meinung, dass beide Immobilien am besten von der Stadt gekauft werden sollten.

Bürgermeisterin Petra Schupp hielt sich da vor der Gemeinderatssitzung heute Abend verständlicherweise bedeckt. Nur so viel wollte sie gegenüber unserer Zeitung sagen: "Beides steht auf der Tagesordnung." Wenn das so ist, muss es aber im nichtöffentlichen Teil der Sitzung sein.