Die Sachbeschädigung des Tankautomaten-Bedienungsdisplays wird in eine dritte Runde gehen. Foto: Stocker

GerichtAngeklagter wollte 3000 Euro entrichten / Verhandlung über Tankautomaten-Schaden geht weiter

Von Steffi Stocker

Neubulach/Calw. Mit Beweisanträgen, die vier verschiedene Gutachten fordern, endete der zweite Verhandlungstag über eine Sachbeschädigung an einem Tankautomaten.

Wie berichtet, entdeckte der Geschäftsführer der betreibenden Speditionsgesellschaft den Schaden, der im Februar angerichtet worden war. Die Prozessbeteiligten nahmen jetzt selbst die damals aufgezeichneten Videobilder in Augenschein, nachdem der Verteidiger des Beschuldigten Zweifel an dessen Schuld bekundet hatte.

"Die Bilder zeigen nicht, dass er das Terminal zerstört hat", führte der Rechtsanwalt aus. So sei sein Mandant darauf gar nicht erkennbar. Außerdem wolle er festgestellt haben, ob es sich bei dem Werkzeug überhaupt um einen Hammer handelt. Zweifel hegt er beim Zusammenhang des Schadens mit der Schwunghöhe des Werkzeugs, die auf den Bildern zu sehen ist, zumal auch die Bedienvorgänge vor und nach dem relevanten Zeitfenster die gleichen seien. "Selbst später am Tag, als ich dort war, wurde noch versucht, auf dem Display den Tankautomaten zu aktivieren", erzählte allerdings der ermittelnde Kriminalhauptkommissar.

"Es steht definitiv fest, dass Kunden trotz des Defekts darauf herumgetippt haben", hielt der Vorsitzende Richter dem Verteidiger entgegen. Denn dieser zeigte sich resistent gegenüber den Feststellungen und blieb bei der Behauptung, es wäre nach dem Vorfall getankt worden.

"Fürs Spekulieren brauchen wir keinen Sachverständigen, und die Bilder der Aufzeichnungen können wir selbst bewerten", trat die Staatsanwältin den Beweisanträgen der Verteidigung entgegen. Entscheidender sei für sie die erkennbare mehrfache Rückkehr des Angeklagten, zuletzt eben mit einem Werkzeug. Gewichtig sei für sie zudem das Angebot einer Zahlung im Juli: "Warum sollte er 3000 Euro bezahlen wollen, wenn er sich nicht dazu bekennt?"

Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 12. November will der Richter entscheiden, ob die Beweisanträge zugelassen werden. Zuvor gab er zu bedenken, dass unter Umständen der beschädigte Zustand wieder hergestellt werden müsse und somit immense Kosten im Raum stünden. "Es ist meine Aufgabe, Anträge zur Entlastung meines Mandanten zu stellen, deshalb bleiben sie aufrechterhalten", so der Verteidiger.