Schaukel und Sandkasten sind kein Problem, der Pavillon schon. Der Streit geht somit weiter. Archivfoto. Foto: Stocker

Laut Festsetzungen sind nicht alle Anlagen zulässig. Konflikt könnte vor Gericht landen.

Neubulach-Altbulach - Der Streit um Schaukel und Co. in Altbulach schien beendet, jetzt dürfte er erneut entfesselt werden: Laut den offengelegten Unterlagen muss der Pavillon von Familie Armbruster weichen. Nun könnte der Bebauungsplan in Gefahr geraten.

Es ist ein Fall, der überregional für Aufsehen sorgte: Anfang Dezember erhielt Familie Armbruster ein Schreiben des Calwer Landratsamtes. Der Inhalt: Die Freizeitanlagen Schaukel, Sandkasten und Pavillon, die die Familie auf dem eigenen Grundstück in Altbulach errichtet haben, müssten abgebaut werden – weil jenes Areal als Außenbereich gelte. Und auf einem solchen Bereich dürften keine baulichen Anlagen stehen. Aufgefallen seien Schaukel und Co. laut Landratsamt bei der Besichtigung des Gebiets, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Schäferweg nötig geworden war.

Auseinandersetzung geht in die nächste Runde

Mitte Januar beschloss der Neubulacher Gemeinderat dann allerdings, diesen Bebauungsplan zu ändern und Teile der Außenbereichgrundstücke als Hausgärten ausweisen zu lassen – damit unter anderem die Spielgeräte im Garten der Familie Armbruster erhalten bleiben dürfen. Der Streit um die Schaukel schien beendet.

Nun wird jedoch deutlich, dass dieser Konflikt lediglich in die nächste Runde gehen dürfte. Denn wer die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Schäferweg genau unter die Lupe nimmt, stellt fest, dass Sandkasten und Schaukel wohl kein Problem darstellen – der Pavillon allerdings schon.

So heißt es in den Unterlagen unter Punkt A 3.3., dass unter anderem auf dem betroffenen Grundstück der Armbrusters "untergeordnete Nebenanlagen" – ein Begriff, der laut Paragraf 14 der Baunutzungsverordnung sowohl Schaukel als auch Sandkasten und Pavillon umfasst – eigentlich nicht zulässig seien. Möglich sei es jedoch, Nebenanlagen "bis zu maximal 25 Kubikmeter umbautem Raum" zuzulassen. Dies müsse beantragt werden.

Das Problem: Der Pavillon umfasst laut Angaben der Familie Armbruster 40 Kubikmeter – und müsste somit weichen.

Eine unerwartete Wendung – hatte doch Neubulachs Bürgermeisterin Petra Schupp im Nachgang zur Gemeinderatssitzung, in der der Bebauungsplan geändert wurde, unserer Zeitung gegenüber erklärt, sie freue sich, dass "durch die aktuellen Planungen erstmals die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, damit die im Außenbereich bislang unzulässigen Bauten und Gegenstände dort rechtmäßig verbleiben können". Eine Äußerung, die sich nicht so recht mit den offen gelegten Regelungen zu decken scheint.

"Bauliche Anlagen, mit einem Rauminhalt größer als 25 Kubikmeter sind im Bereich der Hausgärten nicht vorgesehen", schrieb Schupp in einer E-Mail auf Nachfrage.

Bürgermeisterin entdeckt keinen Widerspruch

Ein Widerspruch? Die Bürgermeisterin sieht das anders. "Sandkasten und Schaukel sind durch die Festsetzung als ›Hausgärten‹ gedeckt. Ich kann keinen Widerspruch entdecken", erklärte sie.

Und doch könnte der Pavillon noch eine Chance haben. "Im Rahmen der Offenlage sind Einwände gegen die Festsetzungen möglich. Während der Auslegung können bei der Stadtverwaltung Neubulach Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden", so Schupp.

Ein Recht, von dem Familie Armbruster Gebrauch machen dürfte. "Wir haben gegen den Bebauungsplan bereits in der ersten Offenlegung verschiedene Einwände eingereicht. Diese Einwände blieben seitens der Stadtverwaltung bei der Überarbeitung des nunmehr erneut offengelegten Bebauungsplans weitestgehend unberücksichtigt und wurden – wie es im Verfahren zwingend vorgesehen ist – bislang auch dem Gemeinderat nicht zur Abwägung vorgelegt", sagte Jürgen Armbruster auf Anfrage. "Selbstverständlich werden wir, beziehungsweise unser Anwalt, den erneut offengelegten Bebauungsplanentwurf jedoch eingehend prüfen und die bereits eingereichten Einwände entsprechend ergänzen."

Sollten diese Einwände nicht berücksichtigt werden, werde die Familie ein Normenkontrollverfahren anstreben – und die Gültigkeit des Bebauungsplans gerichtlich überprüfen lassen. Ein solches Verfahren könnte dazu führen, dass zumindest Teile des Bebauungsplanes für nichtig erklärt werden. In jedem Fall dürfte es aufschiebende Wirkung haben.

"Wir möchten jedoch betonen, dass es aus unserer Sicht überhaupt nicht so weit kommen muss", unterstreicht Armbruster. "Vielmehr waren wir im gesamten Verfahren stets kooperationsbereit und haben stets die Planungen der Stadtverwaltung zur wohnbaulichen Entwicklung aktiv unterstützt."