Selbst das Fernsehen war bei Familie Armbruster, um über den kurios wirkenden Streit zu INFO berichten. Foto: Stocker

Landratsamt stellt Sicht der Behörden dar. Wert der Fläche bei Untersuchung festgestellt.

Neubulach-Altbulach - Nur zu gerne tobt der sechsjährige Fabian Armbruster hinter dem Haus in Altbulach und nutzt auch im Winter die Spielfläche und Schaukel. Eine Schaukel, die auf dem Grundstück der Familie Armbruster steht, und in letzter Zeit ordentlich für Schlagzeilen sorgte – weil die Abteilung Bauordnung im Landratsamt verfügt hatte, unter anderem Schaukel, Sandkasten, Trampolin und den überdachten Sitzplatz abzubauen. Gestern war deswegen selbst das Fernsehen vor Ort: Sat 1/N24 berichteten über den Ärger der Familie Armbruster.

Doch was steckt eigentlich hinter dem Schaukel-Streit? Anja Härtel, Pressesprecherin des Calwer Landratsamtes, erklärte gestern die Sachlage aus Sicht der Behörden.

Spielgeräte stellen keine der seltenen Ausnahmen dar

"Das Flurstück, auf dem die Familie Armbruster unter anderem einen Gartenschuppen – der durch sein Ausmaß im Übrigen selbst im Innenbereich genehmigungspflichtig gewesen wäre – und Spielgeräte aufgestellt hat, befindet sich nach der aktuellen Rechtslage im Außenbereich", so Härtel (siehe Infokasten). Außenbereiche wiederum seien per Gesetz "grundsätzlich von Bebauung" freizuhalten, "um eine Zersiedelung der freien Landschaft zu vermeiden und zusammenhängende Freiräume und so das natürliche Landschaftsbild zu erhalten", erläutert die Pressesprecherin.

Dass dies eingehalten werde, dafür müsse das Landratsamt im Sinne des Baugesetzes sorgen. Ausnahmen von dieser Regelung seien "nur unter strengen gesetzlich geregelten Voraussetzungen" möglich.

Schaukel, Sandkasten und Co. würden keine solcher Ausnahmen darstellen, sagt Härtel. "Die baulichen Anlagen auf dem Grundstück dienen Freizeitzwecken und stehen somit der durch den Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzung als Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung entgegen. Darüber hinaus sind Belange des Naturschutzes zu nennen", führt die Pressesprecherin aus. Beide Aspekte würden somit öffentliche Belange beeinträchtigen.

Dass dies der Fall sei, habe die Stadt Neubulach in Untersuchungen festgestellt. Demnach sei "die Fläche aufgrund besonders wertvoller und schützenswerter Streuobstbestände von hoher ökologischer Bedeutung" – insbesondere was den Artenschutz angehe. Deshalb habe die Stadt von Plänen, dieses Areal zu bebauen, Abstand genommen – und deshalb sei das Landratsamt mit der Bitte, Schaukel, Sandkasten, Trampolin und Sitzplatz abzubauen, auf die Eigentümer zugegangen. Und nicht nur auf die Eigentümer dieser Fläche.

"Das Grundstück der Armbrusters ist nicht das einzige, für das die erläuterten Vorgaben bezüglich baulicher Anlagen im Außenbereich gelten. Im Umgebungsbereich wurden sämtliche Grundstücke kontrolliert und auch die Nachbarn entsprechend angeschrieben", so Härtel.

Bebauungsplan heute Abend Thema im Gemeinderat

Aktuell sei nun allerdings bekannt geworden, dass die Rechtslage sich wohl ändern werde: Da die Stadt Neubulach im Rahmen der Innenentwicklung einen Bebauungsplan für den Bereich Schäferweg erstellen möchte, bestehe vonseiten der Stadt offenbar die Planungsabsicht, den Bereich als Hausgärten festzusetzen. "Danach wären dann ein Nebengebäude und untergeordnete Anlagen, die dem angrenzenden Wohnen dienen, in einem Teilbereich zulässig", erklärt die Pressesprecherin.

Darum wird es auch in der heutigen Gemeinderatssitzung in Neubulach gehen, bei der die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen werden soll. Die Anlieger können dann während der einmonatigen Offenlage Einwände oder Anregungen vortragen. "Diese werden vom Gemeinderat gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen und im Bebauungsplan berücksichtigt", erklärt Härtel. "Abhängig von der Entscheidung der Stadt im Bebauungsplanverfahren könnte die jetzige Nutzung des Gartengrundstücks der Familie Armbruster dann künftig zulässig sein."

Bis zur rechtskräftigen Verabschiedung des Bebauungsplans werde die Bauabteilung des Landratsamts daher auch keine Untersagungsverfügung erlassen.

Die Familie Armbruster hatte sich vor allem darüber geärgert, dass das Spielangebot für die Kinder bereits mehrere Jahre stehe, die Ausweisung des Grundstückstücks als "private Grünfläche" und die damit einhergehende Unbebaubarkeit dagegen noch kein Jahr alt sei. Michael Armbruster bemängelt die permanenten Änderungen des Geltungsbereichs im Bebauungsplan Schäferweg.

Pressesprecherin Härtel führt dagegen aus, dass der betroffene Platz bereits in der Vergangenheit als Außenbereich gegolten habe.

Im aktuellen Bebauungsplan, über den heute im Gemeinderat gesprochen werden soll, wurde ein Teil des Grundstücks der Familie Armbruster indes als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen gekennzeichnet – also als Fläche, die als Ausgleich herhalten muss, um ein (ökologisch) gleichwertiges Stück Land bebauen zu dürfen.

Dies sorgte unter anderem bei Erwin Armbruster, dem Opa der Familie, für Irritation. "Wenn dort (auf dem Grundstück der Armbrusters, das als Ausgleich dienen soll, Anm. d. Red.) Bauplätze realisiert würden, hätten wir sogar am Ortsrand eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen, die auch für öffentliche Bauplätze genutzt werden könnte", so Armbruster.