Glücklicher Ausgang für Familie Armbruster: Wie es derzeit aussieht, dürften Schaukel und Co. stehen bleiben. Foto: Stocker

Gute Nachricht für Familie Armbruster: Gemeinderat erlaubt im Bebauungsplan Spielgeräte im Garten.

Neubulach - So umstritten wie die Offenlegung des Bebauungsplan Schäferweg dürfte in den vergangenen Jahren kaum eine Offenlegung in Neubulach gewesen sein.

Hintergrund war der mittlerweile beinahe berühmt gewordene Schaukel-Streit zwischen Landratsamt, Stadt und Familie Armbruster, bei dem es um die Beseitigung von Freizeitanlagen auf einem Privatgrundstück ging. Die vor allem für Familie Armbruster gute Nachricht vorweg: Wahrscheinlich dürfen Sandkasten und Co. bleiben. Der Gemeinderat beschloss bei zwei Gegenstimmen den Entwurf des Bebauungsplans, der ab Ende Januar bis Anfang März offengelegt wird. Laut diesem sollen Teile der Grundstücke künftig als Hausgärten ausgewiesen sein, in denen Freizeitanlagen erlaubt sind.

Bürgermeisterin Petra Schupp zeigte sich erfreut, dass "durch die aktuellen Planungen erstmals die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, damit die im Außenbereich bislang unzulässigen Bauten und Gegenstände dort rechtmäßig verbleiben können". Gerade mit Blick auf spielende Kinder, aber auch andere Nutzungen in diesem Bereich, sei es "ein großes Anliegen, dass die an die Bebauung angrenzenden Grünflächen auch für Freizeitzwecke genutzt werden dürfen".