
Von Hans-Jürgen Hölle
Neubulach. Es bleibt bei 1 Uhr. Länger dürfen Musikveranstaltungen in der Faktorei am Bergwerk nicht dauern. Das hat der Neubulacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend noch einmal bekräftigt (wir berichteten).
Ratsmitglied Ingo Mutterer hätte es gerne gesehen, wenn im Falle von zwei beantragten Veranstaltungen am 23. Juni und am 28. Juli die Sperrzeitregelung der von Gaststätten angepasst wird, also bis 2 Uhr. "Das ist doch keine Open Air-Veranstaltung", sagte er. Dem widersprach Bürgermeister Walter Beuerle: "Mit einer Sperrzeit von 1 Uhr sind wir bisher immer gut gefahren." Auch Vereine müssen sich bei ihren Veranstaltungen daran halten."
Im Zusammenhang mit der geplanten Gemeinschaftsschule legt der Gemeinderat Wert darauf, dass bei der Fahrtenregelung für die Schülerbeförderung gewährleistet ist, dass Schüler aus allen Teilorten sowie aus der Wildberger Stadtteilen westlich der Nagold nach Neubulach kommen können.
Erste Anmeldungen und weitere auswärtige Anfragen zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschule liegen bereits vor. Die neue Schule soll – als einzige im Landkreis Calw – bekanntlich zum Schuljahr 2012/13 an den Start gehen.
Die Feuerwehr bekommt einen neuen Gerätewagen Logistik. Dafür sprach sich das Gremium einstimmig aus. Für die Finanzierung des 7,5-Tonnen-Fahrzeugs – damit möglichst viele mit ihm fahren können – sind im Investitionsprogramm für die Jahre 2011 und 2012 schon 120 000 Euro eingestellt. Der Förderbescheid des Landes in Höhe von 15 000 Euro liegt auch vor. Erfahrungsgemäß liegt von der Ausschreibung bis zur Auslieferung eine Zeitspanne von acht bis neun Monaten.
Pauschale statt Einzelfallregelung: Dafür sprach sich der Gemeinderat im Falle der Musikschulzuschüsse aus. Bisher richtete sich dieser Zuschuss nach der Unterrichtsform sowie der Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule und wurde mit den Jahren immer wieder angepasst. Künftig wird für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 25 Jahren, die ohne eigenes Einkommen sind, auf Antrag ein Zuschuss von zehn Prozent zu den anfallenden Musikschulgebühren gewährt.