Nutzungsuntersagung des Landratsamtes besteht noch / Für 2014 bleibt eine Ausnahmegenehmigung aus

Von Christoph Bay

Neubulach. Renate Mathiske, für die Organisation des Neubulacher Künstler- und Töpfermarktes in der Faktorei verantwortlich, hat vor etwa vier Wochen in einen sauren Apfel beißen müssen. Sie musste den für Ende Oktober geplanten Markt absagen.

Bis zuletzt hatte sie gehofft, dass das Landratsamt rechtzeitig einlenken würde, doch es ist bei der Nutzungsuntersagung der Behörde für die Faktorei geblieben.

Und eine Ausnahmegenehmigung wie 2013 – dieses Recht hat die Stadt Neubulach, wenn die Voraussetzungen es zulassen – hat es auch keine gegeben. Die Stadtverwaltung verweist im Gespräch mit unserer Zeitung an das Landratsamt Calw, für das die Faktorei ein schwebendes Verfahren sei, und wollte in dieser Sache keine Aussage treffen.

Thiemo Stock, Pressesprecher des Landratsamtes Calw, weiß um die Problematik, die sich den Faktoreibetreibern stellt. Allerdings gehe an zwei Voraussetzung für eine Zulassung nichts vorbei: Einmal genieße der Brandschutz bei größeren Veranstaltungshallen unbedingte Priorität. Zudem würden dem vorliegenden Bauantrag, der für eine Umwidmung von einer Fabrikhalle in einen Veranstaltungsort verlangt wird und dessen Teilnehmerzahl jetzt auf 200 begrenzt sei, noch Unterlagen fehlen. Stock: "Wenn diese vorliegen, steht der Genehmigung des Antrages nichts mehr im Weg. Und eine Nutzungsuntersagung zurückzunehmen, setzt die Aufhebung der Untersagung voraus. Dies ist nicht geschehen, der Bauantrag ist nicht genehmigt." "Das tut weh nach einem so gelungen Markt im Jahr 2013, als an beiden Tagen etwa 2500 Besucher da waren. Deshalb hoffte ich ja, dass die Nutzungsuntersagung zurückgenommen wird, weil wir die geforderten Brandschutzmaßnahmen umgesetzt haben", sagt Mathiske. Sie hat noch einen Grund, mit der Behörde zu hadern: "Laut Urteil des Verwaltungsgerichtes muss das Landratsamt den Antrag von Eigner Michael Reichenberg in der Form bearbeiten, wie er von diesem gestellt worden ist. Diese Bearbeitung soll bis 3. November erfolgt sein." Kernstück für den Gang vor Gericht war für Mathiske und Reichenberg der Streitpunkt, ob die Faktorei für 200 oder bis zu 500 Besucher, wie vom Landratsamt gesehen, in den Brandschutzmaßnahmen ausgelegt sein müsste. Renate Mathiske: "Genau in diesem Punkt hat der Richter uns Recht gegeben und nicht der Behörde. Die Nutzungsuntersagung hat er auch als nichtig angesehen, da sie auf falschen Voraussetzungen beruhe."

Dazu komme, dass ein vom Eigner der Faktorei gefordertes Gutachten beim Landratsamt ein Jahr lang gelegen hatte, bis es jemand bearbeitet hatte.