
Neubulach/Stuttgart. Das Kultusministerium stellt die Liste der voraussichtlichen Starterschulen der Gemeinschaftsschule vor.
Das Ministerium hat die ersten 34 Schulen ausgewählt, die sehr gute Aussichten haben, im Schuljahr 2012/2013 erste Gemeinschaftsschulen des Landes zu werden. "Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitiker vor Ort können jetzt planen, ab dem kommenden Schuljahr mit einer Gemeinschaftsschule zu beginnen", erklärt Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Und: "Das Land kann mit der Gemeinschaftsschule eine Schulart anbieten, in der die Kinder länger gemeinsam lernen und insgesamt bessere Ergebnisse erzielt werden. Damit stehen wir vor einer nachhaltigen Veränderung des Schulsystems."
Die Starterschulen haben damit die erste Hürde eines zweistufigen Auswahlverfahrens genommen. Die Stabsstelle "Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle und Inklusion" des Kultusministeriums hat bescheinigt, dass sie die notwendigen Kriterien erfüllen, die für eine Genehmigung des Antrags notwendig sind.
Verbindlich wird dieser Einstieg als Gemeinschaftsschule aber erst nach der zweiten Stufe, wenn der Landtag das Schulgesetz voraussichtlich im April 2012 geändert hat. Danach können die Schulträger binnen einer Frist Anträge stellen. Für den Start als Gemeinschaftsschule im September 2012 ist eine Genehmigung des Antrags durch das Ministerium erforderlich.
Die 34 Schulen kommen aus allen Regierungsbezirken. Ausgewählt ist auch die Grund- und Werkrealschule Neubulach. Die Ministerin verweist darauf, dass die Lehrkräfte dieser Schulen seit Jahren die Unterrichtsformen der Gemeinschaftsschule erfolgreich anwenden würden: "Wir können stolz sein auf diese kleinen Top-Schulen als Vorreiter für die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Wir nehmen sie deshalb mit Überzeugung unter die Starterschulen."
Für eine objektive Bewertung dieser Starterschulen hat die Stabsstelle hohe und umfangreiche Qualitätsanforderungen angesetzt. Beim pädagogischen Konzept orientierte sich die Stabsstelle an den Kriterien, die für den deutschen Schulpreis angelegt werden: Umgang mit Vielfalt; Unterrichtsqualität; Verantwortung; Schulklima; Qualitätsmanagement; Leistung.
Zudem wurden bei drei weiteren Punkten praktische Erfahrung verlangt: Ganztagsbetreuung; Inklusion; aktive Elternarbeit. Darüber hinaus müssen positive Absichtserklärungen des Schulträgers und der Schulkonferenz vorliegen. Die Größe der Schule (Zügigkeit) wird ebenfalls in die Betrachtung einbezogen.
Wenn die Schulen ihre neue Arbeit aufgenommen haben, will das Ministerium darauf hinwirken, dass künftige Interessenten von deren Erfahrungen profitieren können.
Mehr soziale Gerechtigkeit sowie eine bessere Leistung der Schülerinnen und Schüler, diese Ziele zählen für das Kultusministerium zu den wichtigsten Motiven für die Einführung der Gemeinschaftsschule. "Dabei wollen wir überprüfen, ob diese Ziele tatsächlich in den kommenden Jahren erreicht werden, und ob die Schulen auch wirklich das halten, was wir von ihnen erwarten", betont die Ministerin. Sie will zusammen mit dem Wissenschaftsministerium die Entwicklung der Schulen wissenschaftlich begleiten und evaluieren lassen. Dabei wird eine Kooperation mit der GEW angestrebt, da dort ähnliche Überlegungen vorhanden sind.
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