Ab dem 1. Mai müssen in Nagold Hunde an der Leine geführt werden. Foto: Fritsch

Kommunales: Vor allem Regelung bei Spiel- und Bolzplätzen sorgt für Diskussionen. Gemeinderat stimmt dennoch zu.

Nagold - Hunde an die Leine, Enten und Tauben füttern verboten, Rasenmähen ist auch während der Mittagsruhe erlaubt – die Stadt Nagold bekommt eine neue Polizeiverordnung. Bereits diesen Sonntag tritt das Regelwerk in Kraft.

Gänzlich unumstritten ist die neue Polizeiverordnung nicht. Kurz entflammte im Nagolder Gemeinderat nochmals eine Debatte über einige kritische Eckpunkte. Vor allem die Regelungen zu Spiel- und Bolzplätzen passen nicht jedem. Denn befindet sich der Bolzplatz oder der Spielplatz näher als 50 Meter an der Wohnbebauung, so darf er von 13 bis 15 Uhr nicht genutzt werden. Ausnahme: Wenn er nur von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden darf. Jürgen Gutekunst (FDP) fand, dass es nicht zusammenpasse, auf der einen Seite lärmende Gartenarbeit mit elektrischen Geräten zuzulassen aber spielende Jugendliche zu verbieten. Und auch FWV-Stadtrat Helmut Blaich monierte: "Das ist nicht gut. Kinder sind unsere Zukunft."

Fünf Gemeinderäte enthielten sich der Stimme. Der Rest stimmte dem neuen Regelwerk dennoch zu. Dabei warnte Nagolds Oberbürgermeister Jürgen Großmann davor, aus der neuen Polizeiverordnung, die sich weitgehend an die Vorgaben des Gemeindetags hält, eine "Lex Nagold" zu machen. "Wir sollten uns da sklavisch dranhalten." In einer Polizeiverordnung könne man keine Regelung treffen, die jeden Einzelfall abdecke.

Vor allem im Hinblick auf die Spiel- und Bolzplätze verdeutlichte der OB: Wo es keinen Kläger gebe, da werde die Kommune im Regelfall auch nicht aktiv.