Gericht: Diebesgut im Wert von 3,37 Euro

Nagold. Muss jemand, der in einem Supermarkt Lebensmittel im Wert von 3,37 Euro gestohlen hat und angezeigt wird, damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden? Mit Sicherheit dann, wenn er bereits vorher einiges "ausgefressen" hat. Wie ein 52-Jähriger aus Horb, den das Amtsgericht Nagold zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilte.

"Ich hatte Hunger und kein Geld dabei"

Am 28. Januar 2017 steckte der Arbeitslose im Kaufland Esswaren in die Tasche, ohne sie zu bezahlen. Weshalb er das gemacht habe? Die Nachfrage von Richter Martin Link beantwortete der Angeklagte mit einem Satz: "Ich hatte Hunger und kein Geld dabei."

In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte seit einem Arbeitsunfall im Jahr 2009 zu 50 Prozent behindert ist, seitdem nur noch Ein-Euro-Jobs bekam und massive Alkoholprobleme hat. Viele seiner Vorstrafen – Beleidigung, Hausfriedensbruch, Autofahrten im Vollrausch – "hängen damit zusammen", folgerte Staatsanwalt Nikolaus Wegele. Deshalb saß der Angeklagte bereits im Gefängnis.

Wie er sich seine weitere Zukunft vorstellt? Er habe seiner Tochter fest versprochen, keinen Diebstahl mehr zu begehen, blickte der 52-Jährige zum Richtertisch. Und versprach: "Alkohol rühre ich auch nicht mehr an."

Ganz glauben wollte ihm das Martin Link nicht. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zehn Euro, die mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse des Hartz-Vier-Empfängers auch abgearbeitet werden könnten. Entlassen wurde der 52-Jährige mit dem "dringenden" Hinweis des Vorsitzenden, endlich mit dem Klauen aufzuhören "sonst landen Sie wieder im Gefängnis".