Die neu gegründete Bürgerinitiative will einen geplanten Neubau in der Galgenstraße in seiner jetzigen Form verhindern. Foto: Stadler

Galgenberg: Unterschriften einer Bürgerinitiative sollen einen umstrittenen Privatneubau verhindern.

Nagold - 22 Bewohner des Wohngebietes rund um den Galgenberg trafen sich jetzt zu einer "Krisensitzung" und Gründungsversammlung für eine Bürgerinitiative gegen ein umstrittenes Neubauprojekt in der Nachbarschaft.

Das Ziel ist klar: Das nach Meinung der Nachbarn und Anwohner sich in das bestehende Wohngebiet nicht einfügende Neubauprojekt soll in seiner jetzigen Form verhindert werden. Georg Peter, der unmittelbare Nachbar des umstrittenen Neubauprojektes in der Galgenbergstraße hatte die Bewohner des Wohngebietes zu einer Zusammenkunft eingeladen, um mit ihnen die Situation des mittlerweile genehmigten Wohnhausneubaus zu erörtern. Im weiteren Verlauf des Abends im Gasthof Schiff stand die Gründung einer Bürgerinitiative gegen den Neubau in seiner jetzigen Form auf der Tagesordnung.

Vor einigen Monaten wurde Georg Peter das Baugesuch seines Nachbarn zugestellt, wogegen er mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Einwendungen erhoben hatte. Trotzdem wurde die Baugenehmigung im Mai erteilt, dagegen legte er Widerspruch ein. Nachdem inzwischen erste Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück erkennbar seien, hat er mit Hilfe seines Rechtsanwaltes beim Verwaltungsgericht Karlsruhe die aufschiebende Wirkung gegen die Entscheidung der Stadt Nagold beantragt.

Sein Ziel ist es, den umstrittenen Neubau, der mit einer angegebenen Länge von 22 Metern über das komplette Grundstück zwischen Galgenbergstraße und Waldeckweg verlaufen soll, zu verhindern und eine Planänderung zu erzwingen.

Waldeckweg keine Erschließungsstraße

Das Gebäude mit einer Höhe von etwa zehn Metern beinhalte im unteren Bereich eine Einliegerwohnung und darüber zwei weitere Wohnungen und einen sich anschließenden Trakt mit Garagen und Fahrstuhl zum Waldeckweg hin. Zufahrt und Zugang sind von dort aus geplant, obwohl der Waldeckweg keine Erschließungsstraße sei und eigens für das Gebäude verändert werden müsse. Peter verdeutlicht weiter: Auch soll ein Teil des anschließenden Waldes weichen und abgeholzt werden. Aus dem bisherigen Hochwald soll Niederwald gemacht werden.

Das mehrgeschossige Gebäude sehe komplett anders aus, als die ab 1939 gebauten Häuser, die bis jetzt dort stehen. Da wurde in maximal eineinhalbgeschossiger Bauweise mit Satteldach gebaut. Der Neubau soll ein Flachdach erhalten und sei im hinteren Teil bei den Garagen höher als die bestehenden umliegenden Bauten.

Nach Paragraph 34 Baugesetzbuch müssen sich – da kein Bebauungsplan für dieses Gebiet vorliegt – Neubauten in ihrer Art und Größe in das bestehende Gebiet einfügen. Die Anwesenden der sich neu gründenden Bürgerinitiative sind davon überzeugt, dass das große Haus so nicht gebaut werden dürfe, dass naturschutzrechtliche Gründe ebenso wie nachbarschützende Gründe und Gründe der Verhältnismäßigkeit gegen dieses Bauvorhaben sprechen. Mit einer groß angelegten Unterschriftenaktion will man sich fortan unter dem Dach einer Bürgerinitiative gegen die Stadt Nagold wenden, um eine architektonische Veränderung zu erreichen – ein Gebäude, das sich sowohl von der Größe als auch bezüglich der Gestaltung in das bestehende Wohngebiet einfügt.

Nagolds Oberbürgermeister Jürgen Großmann zeigt Verständnis für das Anliegen der Bürger am Galgenberg. Mit Bauherrn und Nachbarn fanden drei bis vier Gespräche über das Bauvorhaben statt. Die Interessen der Nachbarn seien durch eine geänderte Planung berücksichtigt worden. Die Zufahrt zum Baugrundstück vom Waldeckweg stellt seiner Meinung nach eine Verbesserung für alle Beteiligten dar. Im Übrigen hätten auch die anderen Anwohner die Möglichkeit, in diesem Bereich Garagen zu errichten.

Bauvorhaben einer neuen Generation

Gemeinsam mit Ralf Fuhrländer, Leiter des Stadtplanungsamtes und dem Leiter des Bauverwaltungsamtes, Gunter Schwalbe, erläuterte das Stadtoberhaupt die Ausgangslage für neue Bauvorhaben am Galgenberg. Seitens des Bauherren liege die Befreiung von der Verschwiegenheitsverpflichtung vor. In dem Bereich würden künftig Bauvorhaben von einer neuen Generation realisiert werden, die auf allen Wohnebenen gleiche Lebens-, Wohn- und Bauqualität vorweisen sollen. Größtmögliche Bauherrenfreiheit in Verbindung mit Barrierefreiheit stehen für junge Familien, die sich ansiedeln wollen, dabei im Vordergrund. Häuser mit Flachdach seien im Rahmen des Paragraph 34 I Baugesetzbuch zulässig, Satteldächer mit sich ergebenden Dachschrägen werden weitgehend der Vergangenheit angehören.

Bei dem genehmigten Neubau seien alle Abstandsflächen, sowohl zu den Nachbargrundstücken als auch zum angrenzenden Wald eingehalten worden. Die Nutzung entspreche auch hinsichtlich Art und Maß der Bebauung den Vorschriften; es handle sich um ein Einzelhaus mit einer Einliegerwohnung und dahinter liegender Garage, die mehr Stellplätze bietet, als es der Gesetzgeber eigentlich verlange. Wohnhaus und Garage stellen zwei separate Baukörper dar. Auch zeigen die vorgelegten Pläne, dass auf dem Grundstück nicht mehr Fläche überbaut wird, als das bei den seit vielen Jahren bestehenden Häusern am Galgenberg der Fall sei.

Der im Anschluss an den Waldeckweg vorhandene Wald werde aus forstwirtschaftlicher und ökologischer Sicht in einen abgestuften Wald umgewandelt.

Um die Interessenlage zwischen den Anwohnern und dem Bauherren zu vermitteln, signalisierte Oberbürgermeister Großmann Gesprächsbereitschaft mit den Anwohnern des Galgenbergs, um mögliche Irritationen zu vermeiden und künftige Entwicklungen im Wohngebiet zu erörtern.