Bei einer Schlägerei ging ein 31-Jähriger auf zwei andere Männer los. (Symbolfoto) Foto: © Bits and Splits/Fotolia.com

Angeklagter wird wegen körperlicher Misshandlung verurteilt. Bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister.

Ebhausen/Nagold - Wegen körperlicher Misshandlung hat das Amtsgericht Nagold einen 31-jährigen Mann aus Ebhausen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Warum er vom Angeklagten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und auf dem Boden liegend mit Schuhen getreten worden sei, konnte sich der Verletzte ebenso wenig erklären wie sein Bekannter, der bei der Auseinandersetzung Abschürfungen, eine Unterkieferprellung, Hämatome und zwei wackelnde Zähne davontrug. Nach Verkündigung des Urteils kündigte der Angeklagte über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Eckstein aus Tübingen an, das Landgericht Tübingen anzurufen.

Der Vorfall ereignete sich am 25. März letzten Jahres unweit eines großen Lebensmittelgeschäfts in Nagold. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er sei an diesem Tag zu Fuß unterwegs gewesen, als er von den zwei Männern "blöd angemacht wurde". Im ersten Moment habe er weitergehen wollen, es sich dann anders überlegt und beide "ausgeknockt".

Einer der Beteiligten erklärte, er sei an besagtem Tag mit anderen auf einer Treppe gesessen, als der 31-Jährige in betrunkenem Zustand auf ihn zugekommen sei und aufgefordert habe mitzukommen. "Das habe ich dann auch gemacht". Sekunden später sei er mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert worden.

Sein Bekannter sei ihm zu Hilfe geeilt und vom Angeklagten deshalb ebenfalls angegriffen und geschlagen worden. Ein Unbeteiligter rief daraufhin die Polizei. Der Beamte informierte, dass alle an der Schlägerei Beteiligten ziemlich betrunken – "zwischen 1,5 und 2,0 Promille im Blut" – gewesen seien.

Der ledige Angeklagte lebt inzwischen von Arbeitslosengeld und wohnt bei seinen Eltern. Auf sein Konto gehen bis jetzt 14 Eintragungen ins Bundeszentralregister wegen Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln und einigen anderen Delikten.

Für Staatsanwalt Thomas Trück war unstrittig, dass der 31-Jährige bei der tätlichen Auseinandersetzung zwei Männer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit den Schuhen getreten habe. Für ihn erfüllt das den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Aufgrund der vielen Vorstrafen beantragte er in seinem Plädoyer für den Angeklagten acht Monate Gefängnis.

Verteidiger Eckstein machte geltend, dass sein Mandant provoziert worden sei. Weil die letzte Verurteilung drei Jahre zurückliege, könne man die Strafe zur Bewährung aussetzen. Richter Martin Link folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 31-Jährige hätte gut daran getan, auf mögliche Beleidigungen, beziehungsweise "böse Blicke" nicht zu reagieren und seines Weges zu gehen anstatt zuzuschlagen. Dem Verurteilten wurde dringend geraten, eine ambulante Alkohol-Therapie zu machen.