Der Gündringer Dieter Rubak setzte sich erfolgreich gegen die Stadt wegen erhobener Erschließungsbeiträge zur Wehr. Foto: Bernklau

Dieter Rubak aus Gündringen siegt im Streit gegen Stadt. Fall kommt in zweiter Instanz vor Mannheimer Verwaltungsgerichtshof.

Nagold-Gündringen - Böses Blut schaffen nachträgliche Erschließungskosten überall und oft – nicht nur in Nagold. Der Fall der Schietinger Straße in Gündringen liegt jetzt aber dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof vor, in zweiter Instanz. In der ersten hatte der Kläger Rubak gegen die Stadt obsiegt.

Die Schietinger Straße war ganz früher, vor dem Bau der heutigen B 463, die südliche Hauptverbindung durch dass Steinachtal. Ein Weg. Die Gündringer Bebauung endete an dem Grundstück mit den Nummern 28 bis 32, auf dem das 1873 gebaute Haus Weihing stand. Der Hausherr des heutigen Gebäudes aus dem Jahr 1971 ist Dieter Rubak, der 1998 hergezogen ist und auch seine verwitwete Schwiegermutter und deren Töchter vertritt.

Immer wieder war die Schietinger Straße auf den Stand der Zeit gebracht worden, vor allem nach dem Bau der Schule weit draußen im Jahr 1965: Asphaltierung, Abwasser, Dohlen, Straßenbeleuchtung.

Schon im Jahr 2006 fiel auch auf Betreiben des Gündringer Ortschaftsrats ein Ausbaubeschluss im Gemeinderat. "Wir wurden nicht informiert", sagt Dieter Rubak, "das Wort Erschließungsbeiträge ist nie gefallen, auch im Ortschaftsrat nicht". Der Ausbau war 2008 fertig. Rubaks Ärger begann aber erst Ende 2012. Da beschloss der Nagolder Gemeinderat die Widmung der Straße als "Erschließungsanlage". Dagegen legte der Gündringer vorsorglich Widerspruch ein.

Eine entscheidende Frage war, ob die Gebäude Weihing und Rubak mit den Nummern 28 bis 32, darunter eine Scheune, noch zum historischen Teil der Straße oder schon zum neuen gehörten. Im Mai 2013 kam der Bescheid über die Widmung und die Kosten: Rund 40 000 Euro sollte die Familie zahlen. Deren Anwalt prüfte zunächst die Unterlagen und stellte nach Rubaks Auskunft gleich mal fest: Die Stadt hat sich verrechnet, um 4000 Euro.

Und dann kam das, was Dieter Rubaks Blut besonders in Wallung brachte. Er nennt es eine "Riesensauerei" und wirft dem Baurechtsamt vor, wider besseres Wissen "schnell noch die Bescheide mit dem Rechenfehler und vier Wochen Zahlungsfrist rausgehauen" zu haben – um an das Geld zu kommen, bevor ein Fristaufschub wegen des Fehlers durch den Widerspruch wirksam wird. Andere betroffene Anlieger hätten mehr Zeit für die Zahlung bekommen, "ich, meine Schwägerinnen und meine 91-jährige Schwiegermutter nicht".

Es ging vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht auch um die Frage, ob es sich um eine Mehrfacherschließung handelt, und ob das Verhalten der Stadt rechtmäßig war, als es für die Verbreiterung der Schietinger Straße mehrere Quadratmeter große Streifen der betreffenden Grundstücke ohne Rechtsgrundlage überbaute. Das, so regt sich Rubak auf, habe Tiefbauamtsleiter Richard Kuon laut Ratsprotokoll auch freimütig eingeräumt.

Den Prozess der ersten Instanz des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe hat Dieter Rubak weitgehend gewonnen. Seine Erschließungsbeiträge bekam er aber einstweilen nicht zurück – abgesehen von den rund 4000 Euro wegen des Rechenfehlers. Die Stadt ihrerseits beantragte Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und legte in der Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2014 einen Beschluss nach, der die Entscheidungsgrundlagen ("Abwägung") für die Erschließungsbeiträge noch einmal im Detail begründet. Er liest sich wie die Klage-Erwiderung eines Anwalts.

Oberbürgermeister Jürgen Großmann sieht die Stadt insgesamt weiterhin – und besonders mit den nachgereichten rechtlichen Entscheidungs- und Ermessensgrundlagen - im Recht.

Zu den Vorwürfen konkreten Fehlverhaltens gegen das Baurechtsamt wollte der Rathauschef nicht Stellung nehmen. Er könne seine Mitarbeiter "nicht einfach im Regen stehen lassen".