Schauspieler Dominique Horwitz. Foto: Archiv

Zu schnell in Nagold unterwegs: Stuttgarter OLG lehnt Beschwerde des Schauspielers ab.

Nagold/Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Rechtsbeschwerde des Schauspielers Dominique Horwitz gegen das Urteil des Amtsgerichts Nagold vom 27. Januar dieses Jahres verworfen. Damit bleibt es dabei: Der 59-Jährige muss eine Geldbuße von 200 Euro bezahlen, weil er mit seinem Auto am Ortseingang von Nagold zu schnell unterwegs war. Außerdem hat er für die Kosten des Verfahrens in vierstelliger Höhe aufzukommen. Der Prozess hatte für großes öffentliches Interesse gesorgt.

Der Fernsehschauspieler war am 26. Februar 2015 mit seinem Fahrzeug in Richtung Nagolder Innenstadt unterwegs. Am Ortseingang wurde er geblitzt. Die Messanlage in der Calwer Straße 195 zeigte 82 km/h an, erlaubt sind nur 50 Stundenkilometer. Den Strafbefehl über 100 Euro wollte Horwitz nicht akzeptieren und setzte Himmel und Hölle in Bewegung, um ungeschoren davon zu kommen. Auf Antrag seiner Verteidigung wurden zahlreiche Zeugen geladen, unter anderem der Geschäftsführer einer privaten Firma aus Heilbronn – an die der Datensatz der Messanlage zum Abgleich übermittelt wurde – und ein KFZ-Sachverständiger, der ein Gutachten erstellte.

Weil Verteidigerin Sofia Karipidou auch nach der fünften Verhandlungsrunde nicht alle Fragen beantwortet sah, setzte Richter Martin Link einen weiteren Termin an. Geprüft werden sollte, ob der Sachgebietsleiter der Stadt Nagold in das Datenauswertungsprogramm "nur eingewiesen oder richtig geschult wurde". Der Antrag wurde als nicht relevant ebenso abgelehnt wie die geforderte Befragung des Briefträgers am Wohnort von Horwitz, um festzustellen, ob die Zustellung des Strafbefehls mit Unterschrift "ordnungsgemäß" erfolgt sei.

Als das alles nichts half, stellte die Verteidigerin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, der abgelehnt wurde. Das Amtsgericht verurteilte den Schauspieler nach fünfeinhalbstündiger Verhandlung zu einer Geldstrafe von 200 Euro. Eine Berufung gegen das Urteil war laut Rechtsordnung nicht möglich. Horwitz beantragte daraufhin die Zulassung der Rechtsbeschwerde, die das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt schriftlich abgelehnt hat.