Ein 45-jähriger Mann muss ins Gefängnis, weil er ohne Führerschein gefahren ist. Foto: Köncke

45-Jähriger ist monatelang mit Auto unterwegs. Bewährungsstrafe kommt für Richter nicht mehr in Frage.

Nagold - "Ich habe einen großen Fehler gemacht." Zerknirscht und schuldbewusst gab sich bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Nagold ein 45-jähriger Nagolder, der monatelang mit einem Auto unterwegs war, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Die Sache flog auf, als er zweimal wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde. Richter Martin Link verurteilte den Wiederholungstäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung.

Auf dem Konto des Angeklagten standen seit 2008 mehrere Straftaten, hauptsächlich, weil er ohne Führerschein am Straßenverkehr teilgenommen hatte. So auch am 26. April 2014, als er nach einem Verwandtenbesuch in Tübingen-Bühl aufs Gaspedal drückte und geblitzt wurde. Dasselbe passierte ihm am Nachmittag des 17. Mai, als er geschäftlich in Bondorf zu tun hatte.

Anstatt sein Fahrzeug spätestens jetzt in der Garage stehen zu lassen, fuhr der 45-Jährige weiter. Sein uneinsichtiges Verhalten begründete er vor Gericht damit, dass er unbedingt Geld verdienen müsse, weil seine fünf Kinder "alle von meinen Einkünften leben". Um Kunden zu besuchen oder auf die Baustelle zu fahren, sei er auf ein Fahrzeug angewiesen. Außerdem hätte er 40.000 Euro Schulden, die zurückgezahlt werden müssten.

Angeklagten wird geraten sich neuen Job zu suchen

Richter Martin Link warf einen Blick ins Fahreignungsregister. Aus den Eintragungen geht hervor, dass dem Angeklagten seit 1998 wiederholt die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie danach immer wieder neu beantragt wurde. In seinem Plädoyer zeigte Staatsanwalt Florian Jocher einerseits Verständnis für die missliche Lage des Bodenlegers und wertete strafmildernd, dass er sein schuldhaftes Verhalten einräumte, wegen der an den Tag gelegten Widerspenstigkeit und vielen Vorverurteilungen bleibe ihm aber keine andere Wahl, als den 45-Jährigen ins Gefängnis zu schicken.

Verteidigerin Judith Hafner bat bei der Strafzumessung darum, die Familienverhältnisse nicht außer acht zu lassen. Man sollte ihrem Mandanten "eine letzte Chance" geben und ihn auf Bewährung verurteilen. Das wollte Richter Link nicht einleuchten, nachdem der Bodenleger immer wieder rückfällig geworden sei und keine positive Prognose für die Zukunft abgegeben werden könne.

Dass der Staatsanwaltschaft nur eine Gefängnisstrafe von drei Monaten beantragt habe, sei bereits am unteren Rand angesiedelt. Nach der Verurteilung riet der Strafrichter dem 45-Jährigen dringend, sich eine andere Beschäftigung zu suchen, weil er als Selbstständiger dringend auf ein Firmenfahrzeug angewiesen sei und die große Gefahr bestehe, später erneut straffällig zu werden.