Wegen mehrerer Vergehen musste sich ein 19-Jähriger vor dem Amtsgericht Nagold verantworten. Foto: Bernklau

Kindesmissbrauch, Übermitteln pornografischer Inhalte und Schwarzfahren: 19-Jähriger wegen mehrerer Vergehen verurteilt.

Nagold - Der 19-jährige Angeklagte wirkte nicht sonderlich beunruhigt, als er die Räume des Nagolder Amtsgerichtes betrat. Vermutlich war sich der Arbeitslose des Ernstes seiner Lage gar nicht voll bewusst. Denn immerhin musste er sich an diesem Tag gleich wegen mehrerer Taten vor Gericht verantworten.

Als Staatsanwalt Thomas Trück dem Angeklagten sexuellen Missbrauch von Kindern, das Übermitteln pornografischer Inhalte an Kinder, den Besitz von Betäubungsmitteln sowie Leistungserschleichung – landläufig als "Schwarzfahren" bezeichnet – zur Last legte, war bei dem 19-Jährigen kaum eine Regung zu erkennen.

Im Jahr 2012, so die Anklageschrift, habe der Arbeitslose eine damals 13-Jährige über Facebook kennengelernt. Nach einem regen Austausch von Textnachrichten sowie einigen Telefonaten übersandte der 19-Jährige dem Opfer im Sommer sowie Ende des Jahres jeweils ein pornografisches Bild. Ferner kam es mindestens zweimal zu Telefonsex. Im Herbst 2013 war er zudem kurzfristig im Besitz von starken Schmerzmitteln, die er von einem Bekannten erhalten hatte, um diese zu verkaufen. Der Angeklagte versicherte jedoch, die Drogen sofort weggeworfen zu haben. Insgesamt zeigte sich der 19-Jährige geständig und räumte die Vorwürfe ein.

Richter Martin Link bereiteten indes die Halt- und Perspektivlosigkeit des Angeklagten Sorge. Denn, wie Holger Frietsch von der Jugendgerichtshilfe erklärte, wisse der Angeklagte derzeit selbst nicht, wie es weitergehen solle. Wegen seines schlechten Schulabschlusses sei es schwierig, Arbeit zu finden. Wünschenswert sei, dass der 19-Jährige beispielsweise Jugendhilfe annehme. Da dies aber nicht zu erwarten sei, so Frietsch, bleibe aus pädagogischer Sicht als juristische Konsequenz seiner Handlungen nur noch Dauerarrest, eine Art Haft, allerdings ohne die Rechtswirkungen einer Strafe.

Diese Einschätzung teilte letztlich auch Richter Link. Er verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu zwei Wochen Dauerarrest und blieb damit hinter der Forderung des Staatsanwaltes von vier Wochen zurück. Link begründete dieses Urteil damit, dass er bei dem 19-Jährigen keine kriminelle Energie erkennen könne. "Sie haben sich in Unbedachtheit da reinreißen lassen", meinte er zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Für den Angeklagten spreche auch sein Geständnis, das es dem Opfer erspart habe, aussagen zu müssen. Dennoch sah Link den Arrest als einzige erfolgversprechende Maßnahme. Dieser solle dem Angeklagten eine Warnung sein. "Denn wenn sie so weitermachen, werden sie wieder und öfter hinter Gittern landen."