Eingang zum Amtsgericht Nagold. Foto: Hofmann

Mann hat Pantoletten in einem Supermarkt gestohlen. Strafe kann auch abgearbeitet werden.

Nagold. Wegen Diebstahl einer geringwertigen Sache hat das Amtsgericht Nagold einen 50-jährigen Mann ohne Beschäftigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Der Angeklagte betrat am 28. Mai dieses Jahres gegen 13.30 Uhr einen Nagolder Supermarkt, tauschte seine abgewetzten Latschen gegen Pantoletten aus dem Regal um, zog sie gleich an und dachte nicht daran, dafür Geld auszugeben.

Nicht wieder ins Gefängnis

Was er sich dabei gedacht habe? Die Frage von Richter Martin Link ließ der 50-Jährige unbeantwortet, gab aber den Diebstahl sofort zu. Zurzeit lebt er in einer Obdachlosenunterkunft, will aber demnächst in eine Wohnung umziehen. Den ersten Schritt habe er bereits getan. "Ich trinke jetzt nicht mehr so viel Alkohol." Aufgrund der Vorstrafen – Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und andere Delikte – saß der Arbeitslose bereits im Gefängnis. Richter Link wandte sich wegen der Strafzumessung an Staatsanwältin Edith Zug. Ihren Vorschlag, den Angeklagten lieber mit einer Geldstrafe zu belegen, anstatt ihn erneut ins Gefängnis zu schicken, griff der Richter auf und verurteilte den 50-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro, die er auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten könne und riet ihm, den Supermarkt nicht mehr zu betreten, weil ihm Hausverbot erteilt worden sei.