Im Nagolder Amtsgericht wurde ein Fall behandelt, bei dem der Angeklagte einen Mann mit einer Waffe bedroht hatte. (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Amtsgericht Nagold verurteilt Mann zu Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.

Nagold - Zuerst beschimpfte er eine Verkäuferin, dann griff er zur Pistole. Wegen Beleidigung, Bedrohung und des unerlaubten Besitzes von Drogen hat das Amtsgericht Nagold einen 24-Jährigen Nagolder zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar 2017. Der Angeklagte ließ sich kurz nach 3 Uhr in stark alkoholisiertem Zustand zu einer Tankstelle fahren mit der Absicht, dort eine Flasche Wodka zu kaufen. Die Mitarbeiterin lehnte das ab und wurde daraufhin schlimm beleidigt. Als ein unbeteiligter Mann dazukam und den 24-Jährigen zur Ordnung rief, rannte der zurück zum Auto und holte eine Waffe aus dem Handschuhfach, worauf der andere Mann die Flucht ergriff.

Noch mehr als zwei Promille am nächsten Tag

Wenn sich das Geschehen so abgespielt haben sollte, wie von Oberstaatsanwältin Susanne Teschner in der Verhandlung vorgelesen, "bereut mein Mandant das zutiefst" erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Sammy Urcun aus Stuttgart. Der Beschuldigte sagte aus, am Abend mit eine paar Freunden in einer Nagolder Bar reichlich Alkohol getrunken zu haben – am nächsten Tag um 11.30 Uhr wurden noch mehr als zwei Promille gemessen.

An den Streit mit der Talkstellenverkäuferin und an die Auseinandersetzung mit dem Mann könne er sich nur noch schemenhaft erinnern. Die Gaspistole "habe ich geholt, um ihm Angst einzujagen". Abgedrückt habe er aber nicht. Nachdem sich der Schreiner entschuldigt habe, sei für ihn die Sache erledigt, ließ der Attackierte das Gericht wissen.

"Ich will vom Alkohol und der Drogensucht loskommen", gab sich der Beschuldigte in der Verhandlung fest entschlossen. Am liebsten würde er eine Therapie machen.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, die Zahlung von 750 Euro und zwei zwingend vorgeschriebene Beratungsgespräche bei einer Suchtstelle. Der Verteidiger hielt sechs Monate für ausreichend, weil kein Handel mit Drogen nachgewiesen werden könne. Weil sein Mandant 20.000 Euro Schulden habe, er seine Verbote und ein gemeinsames, zweijähriges Kind versorgen müsse, sollte man von einer Geldstrafe absehen.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Statt zwei muss der 24-Jährige fünf Gespräche bei der Suchtberatungsstelle wahrnehmen. Richter Martin Link: "Mit einer Pistole auf einen Menschen zielen, das war eine unerhörte Aktion, das vergisst man bestimmt sein Leben lang nicht."