Emir Spahic ist für seine Prügel-Attacke nun für drei Monate gesperrt worden. Foto: dpa

Der Prügel-Skandal nach dem Pokalspiel gegen Bayern München ist für Emir Spahic noch nicht beendet. Die dreimonatige Spielsperre wird ihm allerdings nicht besonders wehtun.

Frankfurt/Main - Für seine Prügelattacke auf Ordner ist Fußballprofi Emir Spahic für drei Monate gesperrt worden. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Donnerstag in Frankfurt/Main, wie der DFB mitteilte. Da sein bisheriger Club Bayer Leverkusen den Vertrag mit dem bosnischen Nationalspieler bereits aufgelöst hat, wäre Spahic in dieser Bundesliga-Saison aber ohnehin nicht mehr zum Einsatz gekommen.

Der 34-Jährige muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro bezahlen. Das DFB-Sportgericht wertete den Vorfall nach dem Abpfiff als „Tätlichkeit“, die Sperre läuft bis zum 12. Juli. Falls der Leverkusener zum 1. Juli zu einem neuen Verein wechselt, wird der DFB den zuständigen Verband über die Sperre informieren. Für Länderspiele gilt die Zwangspause nicht.

Der Innenverteidiger hatte am 8. April nach dem Viertelfinalspiel im DFB-Pokal gegen Bayern München (3:5 im Elfmeterschießen) auf Ordner eingeschlagen. Dabei wurden einem Sicherheitsmann zwei Zähne ausgeschlagen. Spahic war durch ein Video entlarvt worden. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen schwerer Körperverletzung.

Vier Tage später wurde der bis zum 30. Juni 2016 gültige Vertrag von Spahic laut einer Club-Mitteilung „in gegenseitigen Einvernehmen“ aufgelöst. Der Spieler habe die Verantwortung für sein Verhalten übernommen und ohne weitere Forderungen der Trennung zugestimmt. „Die jüngsten Erkenntnisse nach dem Vorfall ließen uns keine andere Wahl“, sagte Geschäftsführer Michael Schade damals.

Spahic selbst wurde in der Erklärung des Werksclubs mit den Worten zitiert: „Ich bedauere mein Verhalten nach dem Pokalspiel gegenüber den Ordnern meines Vereins Bayer 04 Leverkusen.“ Für dieses Verhalten entschuldige er sich bei den Betroffenen und deren Familienangehörigen.