Der Angeklagte im Fall einer vor 30 Jahren getöteten Italienerin hat die Tat aus freien Stücken gestanden. Foto: dpa

Im Mordprozess um eine vor fast 30 Jahren getötete Italienerin hat ein Gutachter dem Angeklagten eine deutliche Entwicklungsstörung und erhebliche Unreife zum Tatzeitpunkt bescheinigt.

Karlsruhe - Dem 48 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, Antonella B. am 21. Juni 1987 in einem Karlsruher Waldstück vom Fahrrad gerissen und erwürgt zu haben (Az.: 7 KLs 301 Js 6136/15 Hw.). „Seine emotionale, soziale und geistige Entwicklung war keinesfalls altersgemäß ausgestaltet, seine Steuerungsfähigkeit vermindert“, sagte ein Experte am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe.

Der Mann, der im Wesentlichen gestanden hat, war 20 Jahre alt, als er die Frau tötete. Von dem psychiatrischen Gutachten hängt entscheidend ab, ob für ihn noch das Jugendstrafrecht angewandt wird. Ein Urteil wird für diesen Freitag erwartet.

Spaziergänger hatten die Leiche der 25-Jährigen einen Tag nach ihrem Tod gefunden. Laut Obduktion war die Frau sexuell missbraucht und stranguliert worden. Der als „Hartwald-Mord“ bekanntgewordene Fall hatte großes Aufsehen erregt und konnte nie aufgeklärt werden - bis sich der Mann im Februar selbst den Basler Behörden stellte. Er war nur Tage nach der Tat in die Schweiz ausgewandert und stand nie im Verdacht der Ermittler.