Die Stadt Stuttgart hat den Stuttart-21-Gegnern einen alternativen Veranstaltungsort angeboten und erklärt, dass die Montagsdemos vor dem Hauptbahnhof den Verkehr zu stark beeinträchtigten. Klicken Sie sich ... Foto: 7aktuell.de/ Florian Gerlach

Die 201. Montagsdemo gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 am heutigen Abend, 9. Dezember, kann vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird nämlich erst im Laufe dieser Woche entscheiden, ob S21-Demos verlegt werden dürfen.

Die 201. Montagsdemo gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 am heutigen Abend, 9. Dezember, kann wie bisher vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird nämlich erst im Laufe dieser Woche entscheiden, ob S21-Demos verlegt werden dürfen.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg will in dieser Woche entscheiden, ob Stuttgart-21-Demos verlegt werden dürfen. Dies teilte am Montag ein Sprecher des Gerichts in Mannheim mit.

Damit gilt für die am Montagabend geplante Demonstration die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG), wonach die Kundgebung gegen das Bahnprojekt weiter vor dem Hauptbahnhof stattfinden kann.

Die Stadt habe ihre am Freitag eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Stuttgart vorläufig begründet, sagte VGH-Sprecher Karsten Harms. Eine endgültige Begründung werde in Kürze erwartet. „Dann wird der Verwaltungsgerichtshof im Laufe der Woche, vielleicht am Mittwoch oder Donnerstag entscheiden.“

Die Stadt Stuttgart hat den Bahnprojekt-Gegner einen alternativen Veranstaltungsort angeboten und erklärt, dass die sogenannten Montagsdemos vor dem Hauptbahnhof den Verkehr zu stark beeinträchtigten. Die Verwaltungsrichter in der Landeshauptstadt hatten einem Eilantrag der Stuttgart-21-Gegner gegen die Verlegung der Demonstration in die Lautenschlagerstraße wegen rechtlicher Zweifel stattgegeben.