Justizopfer Harry Wörz Foto: dpa

Im Haftentschädigungsverfahren hatte das Justizopfer Harry Wörz bereits zwei Vorschüsse erhalten, nun bekommt er eine weitere Entschädigung. Die entspricht aber nicht den Vorstellungen seines Anwalts.

Im Haftentschädigungsverfahren hatte das Justizopfer Harry Wörz bereits zwei Vorschüsse erhalten, nun bekommt er eine weitere Entschädigung. Die entspricht aber nicht den Vorstellungen seines Anwalts.

Karlsruhe - Das Justizopfer Harry Wörz bekommt eine weitere Entschädigung. Nach Bewertung eines Gutachtens sprach ihm die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am Donnerstag „wegen strafverfolgungsbedingter Erwerbsunfähigkeit“ eine zeitlich befristete monatliche Zahlung zu. Über die Höhe wollte die Behörde keine Auskunft geben, um die Interessen von Wörz zu schützen.

Auch sein Anwalt Hubert Gorka nannte den Betrag nicht, sagte aber: „Ich bin von der Entscheidung sehr enttäuscht, da viele Teile seiner Ansprüche nicht berücksichtigt wurden.“ Wörz müsse die 23-seitige Entscheidung nun erst einmal durchlesen. Zugleich kündigte Gorka an: „Ich werde Herrn Wörz höchstwahrscheinlich zur Klage raten.“ Es gehe um eine angemessene Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, die er beim Landgericht Karlsruhe durchsetzen wolle.

Der gelernte Installateur Wörz war wegen versuchten Totschlags an seiner von ihm getrennt lebenden Frau verurteilt worden. Sie war 1997 mit einem Schal gewürgt worden und ist seitdem schwerbehindert. Wörz verbüßte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Rund 13 Jahre kämpfte er vor verschiedenen Gerichten, bis er seine Unschuld beweisen konnte. Der Täter ist bis heute nicht ermittelt worden.

Im Haftentschädigungsverfahren hatte er nach Angaben des Generalstaatsanwaltschaft bereits zwei Vorschüsse erhalten: 41 900 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden mit einem Satz von 25 Euro pro Hafttag sowie einen nicht bezifferten Vorschuss für den materiellen Schaden.