Die Heizungsanlage für Grundschule, Altes Schulhaus und Gemeindehalle soll erneuert werden. Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Mötzinger Gremium stimmt Maßnahme in der Grundschule zu

Mötzingen. Die Heizungsanlage der Grundschule in Mötzingen ist in die Jahre gekommen und soll in diesem Jahr erneuert werden. So haben die beiden Heizkessel in der Grundschule bereits 23 Jahre auf dem Buckel, mit denen das neue Schulgebäude, das Alte Schulhaus und die Gemeindehalle versorgt werden.

"Wenn die Anlage aufgrund ihres Alters kaputt gehen würde, hätten wir ein Problem", machte Bürgermeister Marcel Hagenlocher in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates deutlich. Vor diesem Hintergrund wurde bereits im vergangenen Jahr eine Energiestudie in Auftrag gegeben und im Gremium herrschte Einigkeit, dass die Erneuerung der Heizungsanlage 2017 umgesetzt werden soll.

Zudem hatten sich die Räte für die Variante entschieden, bei der die vorhandene Heizzentrale im Keller der Grundschule weiter genutzt werden kann. Geplant ist zudem der Einbau eines Blockheizkraftwerks zur Abdeckung der Grundlast und die Installation von vier Gasthermen kleinerer Leistung zur Abdeckung der Spitzenlast. Die reinen Baukosten für die Maßnahme werden mit 220 653 Euro beziffert, während für die Gesamtmaßnahme 276 653 Euro veranschlagt sind. Nachdem die Ausführung der Arbeiten sechs bis neun Wochen in Anspruch nimmt, ist die Realisierung in den Sommerferien vorgesehen.

Eine Diskussion löste Frank Sindlinger (UWV) aus, als er mit Blick auf die klaren Terminvorgaben bei der Umsetzung fragte: "Welche Möglichkeiten haben wir da, die Daumenschrauben anzulegen?"

Wie Alexander Schillsott vom Nagolder Büro Schnepf erläuterte, könne bei der Ausschreibung eine Vertragsstrafe von höchstens fünf Prozent festgelegt werden -– und "das ist bei uns allgemein üblich".

CDU-Rat Rainer Stefanek sah das Thema Konventionalstrafen allerdings eher kritisch und befürchtete mit Blick auf andere Maßnahmen eine Ungleichbehandlung der beauftragten Firmen. Deshalb müsse der Gemeinderat sich zunächst einig darüber sein, ob er grundsätzlich Vertragsstrafen vereinbaren will.

Bürgermeister Marcel Hagenlocher machte darauf aufmerksam, dass die Aufnahme einer möglichen Vertragsstrafe ja in die Ausschreibung aufgenommen werde – und das würde dann von den Firmen bei der Angebotsabgabe berücksichtigt. Klar ist für den Rathauschef: "Hier brauchen wir definitiv nach den Ferien eine Heizung". Allerdings habe die Verwaltung auch kein Problem damit, die Maßnahme ohne Vertragsstrafe auszuschreiben.

Für Thomas Trefz (UWV) kommt es allerdings auf die Art des Objektes an, ob man eine Konventionalstrafe für Terminüberschreitung festlegt. Nachdem Gerd Niethammer (WGM) vorschlug, trotz der jüngsten negativen Erfahrungen beim Ausbau der Nagolder Straße "die Kirche im Dorf zu lassen", erklärte Marcel Hagenlocher fürs Protokoll: "Wir verzichten auf eine Vertragsstrafe." Danach gab der Gemeinderat einstimmig grünes Licht für die Erneuerung der Heizungsanlage und beauftragte die Planungsgruppe Schnepf mit der Planung und Bauleitung der Maßnahme.