Der Gemeinderat hat beschlossen, eine klare Regelung für Laufzeiten und Urnenwahlgräber einzuführen. Archivfoto: Geisel Foto: Schwarzwälder-Bote

Friedhof: Einheitliche Laufzeitregelung

Mötzingen (jg). Eine klare Laufzeit für Urnengräber sowie die Einführung von Urnenwahlgräbern beschloss der Gemeinderat Mötzingen einstimmig. Bisher habe es aufgrund unterschiedlicher Laufzeiten von 15 oder 25 Jahren und Ausnahmeregelungen für die Doppelbelegung Missverständnisse gegeben, wie Bürgermeister Marcel Hagenlocher ausführte. Diese sollen mit einer neuen, einheitlichen Regelung ausgeräumt werden.

In den Urnenreihengräbern, die bis zum 31. Dezember dieses Jahres erworben wurden, kann auf Antrag eine weitere Urne bestattet werden. Damit geht der Erwerb der Grabnutzungsrechte für die restliche Ruhezeit von insgesamt 15 Jahren einher. Für ab 1. Januar 2017 erworbene Urnenreihengräber sind weder Nutzungsverlängerung noch Doppelbelegung mehr zugelassen.

Maximal vier Urnen

Außerdem werden neue Urnenwahlgräber mit einer Maximalbelegung von vier Urnen errichtet, deren Laufzeit verlängert werden kann. Die Grabnutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab beträgt 1040 Euro, bei den Urnenreihengräbern liegen die Kosten bei 780 Euro. Die Friedhofssatzung wird angepasst und außerdem um einen Absatz ergänzt, demzufolge Grabmale und Grabeinfassungen nur von fachkundigen Personen errichtet werden dürfen.