Der Geh- und Radweg zum Schulweg wird zur Erschließungsstraße für Anlieger umgebaut – am oberen Ende ist jedoch eine Durchfahrt nicht möglich. Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder-Bote

Bauvoranfrage: Erschließung über bestehenden Geh- und Radweg

Mönchweiler (mhm). Eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienwohnhaus in Mönchweiler zieht eine Erschließung über einen bestehenden Geh- und Radweg nach sich.

In nicht-öffentlicher Sitzung beschloss der Gemeinderat, den Geh- und Radweg – er verbindet das Innerdorf mit dem Schulweg – zu einer Erschließungsstraße auszubauen.

Der Ausbaustandard der Erschließungsstraße ist noch nicht abschließend geklärt. Geklärt ist jedoch, dass die Straße nach dem Ausbau nur als Anliegerstraße genutzt werden darf – sie wird am oberen Ende mit einem Poller gesperrt werden, so dass eine Durchfahrt nicht möglich ist.

Die Erschließungskosten werden – ausschließlich des Gemeindeanteils – auf die Anlieger umgelegt. Warum dieser Umbau nicht schon erfolgte, als vor Jahren das Grundstück am Ende des Weges bebaut wurde, ist nicht belegt. Damals hatte Altbürgermeister Friedrich Scheerer sein Mönchweiler Domizil dort aufgeschlagen. Kanal und Wasser liegen direkt im Geh- und Radweg. Stromanschluss und Telekommunikation liegen am oberen, beziehungsweise am unteren Ende des Wegs und müssen auf eigene Kosten durch den Bauherrn hergestellt werden. Die Verwaltung favorisierte den Umbau zur Erschließungsstraße auch deshalb, weil davon auszugehen ist, dass auch bei anderen angrenzenden Flurstücken mit Bauvoranfragen zu rechnen ist. Die Zufahrt ist somit für alle Grundstücke eindeutig geregelt.