Das Areal des ehemaligen Kindergartens an der Goethestraße wird als neue Wohnbaufläche ausgewiesen. Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder-Bote

Wohnbebauung: Auf Grundstück des ehemaligen Kindergartens "Villa Kunterbunt" entstehen Wohnungen

Die BHM Planungsgesellschaft legte dem Gemeinderat in Mönchweiler einen städtebaulichen Entwurf für die Entwicklung einer Wohnbaufläche auf dem Grundstück des ehemaligen Kindergartens "Villa Kunterbunt" in der Goethestraße vor.

Mönchweiler. Da in der Gemeinde eine erhöhte Nachfrage an Wohnbauflächen besteht, und kaum noch freie Baugrundstücke vorhanden sind, plant die Gemeinde die Ausweisung neuer Flächen.

Dazu gehört auch ein derzeit brach liegendes Flurstück im Innenbereich. Dadurch, so die Verwaltung, werde die Innenentwicklung im Gemeindegebiet gestärkt. Über Nachverdichtung in unmittelbarer Nähe des Ortskerns ist man in der Lage, neue Wohnbauflächen in den Randlagen des Gemeindegebietes nicht in Anspruch nehmen zu müssen.

Das Büro BHM legte drei Varianten zur möglichen Bebauung des Grundstücks vor und traf damit genau ins Schwarze. Gemeinderat und Verwaltung überschütteten die Planer Dorothee Wiesehügel und Thomas Langer mit Lob. Allgemeiner Tenor: Noch nie habe man so einen guten städtebaulichen Entwurf vorliegen gehabt. Schnell wurde auch klar, welche Varianten die Gemeinderäte favorisierten.

Die vorgeschlagene Bebauung orientierte sich an der vorhandenen Wohnbebauung, wies in den Varianten aber unterschiedliche Dichte auf. Einfamilienhäuser bei geringer Dichte mit sieben bis 14 Wohneinheiten und einer Bebauung von 32 Prozent. Einfamilien- und Doppelhäuser bei mittlerer Dichte, acht bis 16 Wohneinheiten und eine Bebauung von 43 Prozent. Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser mit 20 bis 30 Wohneinheiten bei hoher Dichte und einer Bebauung von 63 Prozent.

Jede Bebauung habe, so Bürgermeister Fluck, ihren eigenen Charme, dennoch favorisiere man die Bebauung in mittlerer Dichte. Diesem Wunsch konnten sich die Gemeinderäte einstimmig anschließen. Die BHM Planungsgesellschaft wurde mit der Aufstellung eines Bebauungsplans und einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung beauftragt.