Gewerkschaft erhebt Vorwürfe gegen Krachenfels / Betrieb betont: "Haben gegen keine Gesetze verstoßen"

Von Marc Eich

Mönchweiler. Neue Vorwürfe gegen die Traditionsbäckerei Krachenfels: Die Firma soll in einigen Fällen gegen das Ladenschlussgesetz verstoßen haben. Der Betrieb widerspricht und beruft sich auf die Konzession als Café.

Nach der Auseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen bei der Bäckerei Krachenfels erhebt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erneut Vorwürfe. Grund sind Filialbesuche und Testkäufe der Gewerkschaft bei der Bäckerei an verschiedenen Standorten. "Dabei haben wir Verstöße gegen den Sinn des Ladenschlussgesetzes Baden-Württemberg festgestellt", erklärt Markus Sonnenschein von der Gewerkschaft.

Der Verstoß bezieht sich dabei auf Paragraf 9 des Gesetzes, der besagt, dass entsprechende Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für die Abgabe von "Konditor- und frische Backwaren für die Dauer von insgesamt drei Stunden" geöffnet sein dürfen. "Wir haben dabei um 8.54 und 12.30 Uhr Backwaren für den Außer-Haus-Verkauf in der Bäckereifiliale in der Rottweiler Straße in Villingen-Schwenningen gekauft", heißt es in einer Anzeige an das Ordnungsamt in Villingen-Schwenningen, die unserer Zeitung vorliegt. Sprich: Die Waren sollen länger als die erlaubten drei Stunden verkauft worden sein. Das sollen Kassenbons belegen, die als Anlage zu der Anzeige beigefügt wurden.

"Die Bäckerei Krachenfels hat in einem Teil ihrer Filialen Sonntagsöffnungszeiten, die weit über den üblichen drei Stunden von Bäckerein liegen", so Sonnenschein. Allerdings würde das damit begründet, dass sich um Cafés und nicht um Bäckereien handele. Für die Gewerkschaft ist der Fall eindeutig: Da nach deren Recherchen in den meisten Filialen ein klassischer Außer-Haus-Verkauf von Brot- und Backwaren stattfinden würde, stelle dies eine Umgehung des Ladenschlussgesetzes dar. Die Folge: Anzeigen bei den zuständigen Ordnungsämtern.

Um zu belegen, dass dies nicht nur Ausnahmen seien, wurden nach Angaben der Gewerkschaft insgesamt sieben Filialen in Unterkirnach, Donaueschingen, Villingen-Schwenningen, Triberg, St. Georgen und Bad Dürrheim besucht, bei denen Backwaren länger als drei Stunden verkauft wurden.

Also ein Verstoß gegen das Gesetz? Anna Lena Bauer, juristische Beraterin beim Landesinnungsverband für das Bäckerhandwerk in Stuttgart sieht die Sache differenziert. "Sollte die Bäckerei eine Konzession als Café haben, kommt hier das Gaststättenrecht zum Tragen", erklärt sie. Dieses besagt, dass den ganzen Tag über zubereitete Speisen verkauft werden dürfen, "dazu gehören Kuchen und Torten aber kein Brot oder Brötchen". Im Umkehrschluss heißt das: Trotz Konzession dürfen lediglich drei Stunden lang Brötchen verkauft werden.

Im Hause Krachenfels wehrt man sich gegen die Vorwürfe. Auf Nachfrage betonte eine Sprecherin, dass am Sonntag lediglich Brötchen aber kein Brot verkauft wird und "nach 11 Uhr nur noch Kuchen und Torten über die Ladentheke gehen". Im Sinne des Gaststättenrechtes also legitim. "Auch von den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern, mit denen die Inhaber-Familie Krachenfels in kontinuierlichem Austausch steht, liegt daran bisher keine Kritik vor", erklärt man auf Anfrage.

Gewerkschafter Sonnenschein betont aber: "Ich habe zu den gegebenen Uhrzeiten ein Weizen-Mischbrötchen gekauft und dazu gesagt, dass ich es außer Haus verzehren möchte." Er sieht bei diesem System vor allem die Gefahr, dass es irgendwann Schule machen wird. "Ich habe die Befürchtung, dass jetzt auch die Konkurrenten ihre Bäckereien als Cafés deklarieren und bis zum Nachmittag Brötchen verkaufen", so Sonnenschein, der mit den Anzeigen auch verhindern will, dass Bäckereifachverkäufer jetzt auch sonntags bis 16 Uhr arbeiten müssen, "irgendwann soll auch mal Zeit für die Familie sein." Außerdem sei Krachenfels bisher der einzige ihm bekannte Betrieb, der diese "Umgehung des Gesetzes zielgerichtet und systematisch" mache.

Ob es tatsächlich zu Verstößen gekommen ist, müssen die jeweiligen Ordnungsämter klären. Dann entscheidet sich auch, ob Krachenfels womöglich Strafen drohen.