Interessiert folgen die Bürger den Informationen von Gemeinde-Rechtsanwalt Thomas Seefried. Foto: Bombardi Foto: Schwarzwälder-Bote

Langjähriger Streit um Sondergebiet Abfallentsorgung beendet / "Wir nehmen die Sorgen der Bürger ernst"

Von Rainer Bombardi

Mönchweiler. Einstimmig brachte der Gemeinderat Mönchweiler den Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallentsorgung" und die Bauvorschriften zum Sondergebiet Abfallentsorgung auf den Weg. Ratsmitglied Willi Storz enthielt sich der Stimme.

Im Vorfeld ging Rechtsanwalt Thomas Seefried ausführlich auf die insgesamt 189 eingegangenen Stellungnahmen ein, die ab sofort in einem 105 Seiten starken Buch auf dem Rathaus für jedermann zur Einsicht bereitliegen.

Dort erteilt die Verwaltung alle zum Satzungsbeschluss gewünschten Auskünfte. Zu allen von den Bürgern eingegangenen persönlichen Fragen und Einwänden gibt es in den nächsten Tagen schriftliche Stellungnahmen. Rechtsanwalt Seefried stellte in seinem Bericht die Funktion der Gemeinde als Träger der Bauleitplanung hervor. Ihre Aufgabe sei es, die Ansiedlung im Groben zu definieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dieser Aufgabe habe sie sich mit der Ausweisung zweier Sondergebiete und der Festlegung der Höhe des möglichen Störpotentials gestellt.

Weitestgehend verpflichte dies die Firma Hezel als Antragsstellers im Sondergebiet II die strengen immissionsrechtlichen Vorschriften eines Gewerbegebietes einzuhalten. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Grenzwerte und eine Überschreitung der Umweltbelastung liegt beim Regierungspräsidium. "Eine Gemeinde darf nicht willkürlich entscheiden und muss nach dem Gesetz der Gleichbehandlung agieren", entgegnete Seefried skeptischen Einwänden. "Wir nehmen die Sorgen der Bürger hinsichtlich des Ausbaus der Abfallanlagen sehr ernst. Wir sind aber auch gewillt, den Interessen der Firma Hezel zuzustimmen, sofern sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt." Diese Bedingungen würden auch für die Nebeneinrichtungen und alle kleineren Anlagen gelten.

Dabei greife die Gemeinde auf vorliegendes Fachwissen im Regierungspräsidium zurück und konzentriere sich auf die Festlegung eines in sich gesetzlich schlüssigen Bebauungsplans. Die Angst der Bürger vor einer drohenden Gesundheitsgefährdung nehme die Gemeinde ernst. Sie vertraue in diesem Bereich dem Regierungspräsidium als dafür zuständige Überwachungsbehörde.

Die Angst vor einer Lärmzunahme und einer Gefährdung des Grundwassers sei wenig aussagekräftig, da keine Erweiterung der bereits genehmigten Flächen stattfindet, so Seefried. Mit dem Satzungsbeschluss zum Sondergebiet Abfallplanung biegt eine jahrelange Diskussion auf die Zielgerade ein. Inzwischen hat der Bestand die Planung überholt, die Firma Hezel seit 2010 den regulären Betrieb aufgenommen. Seefried teilte während der Diskussion nicht die Sorge von Ratsmitglied Pascal Polaczek, der befürchtete, das im Gewerbegebiet liegende Sondergebiet führe mittelfristig zu Problemen. Im Vordergrund aller Entscheidungen stehe der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, so Seefried. Dies sei ein ausreichender Grund um den Betrieb im vorgesehenen Ausmaß zu begrenzen. Gemeinderat Wolfgang Eich erkundigte sich nach den Chancen im Falle eines Gangs vor das Verwaltungsgericht. Wenig erfreut zeigte sich Bürgermeister Friedrich Scheerer über einen Bürger, der sich in die Diskussion im Gemeinderat einmischte. "Wir gefährden die Rechtmäßigkeit des Satzungsbeschlusses, wenn wir die Bürger zum jetzigen Zeitpunkt in die Entscheidung eingreifen lassen", rief er ihn zur Räson.