Gemeinderat: Firma Hezel beschäftigt weiter den Gemeinderat / zwei Gemeinderäte für befangen erklärt

Wenn es um Beschlüsse über Bauanträge der Firma Hezel in Mönchweiler geht, ist man im Gemeinderat vorsichtig geworden – schließlich will man Rechtssicherheit und sich mit den Entscheidungen nichts verbauen.

Mönchweiler. Zur Entscheidung in der Sitzung am Donnerstag stand die Genehmigung zur Errichtung eines 20 Kubikmeter fassenden Lagerbehälters für aufgefangene Emulsionen aus der Späneanlieferung. Das Bauvorhaben wurde bereits in einer früheren Gemeinderatssitzung beraten. Damals wurde die Verwaltung damit beauftragt, weitere Informationen zur im Lagerbehälter aufgefangenen Emulsion und die Lagerzeit einzuholen. Außerdem nahm die Verwaltung nochmals mit dem Regierungspräsidium Freiburg Kontakt auf und erhielt eine entsprechende Stellungnahme. Zusätzlich galt und gilt es noch, die Erdbebensicherheit des Behälters zu klären. Hier sagte das Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Überprüfung zu.

Die Firma Hezel möchte mit dem größeren Lagerbehälter – ein Behälter mit 5 000 Litern ist seit 2008 genehmigt und in Betrieb – die Abholhäufigkeit deutlich reduzieren. Sie geht davon aus, dass es sechs bis acht Abholungen pro Jahr sein werden. Aufgrund einer besorgten Anfrage zweier Gemeinderäte – Rolf Daschner und Volker Lehmann – hatte die Verwaltung nach einem Gespräch den Beschlussvorschlag um zwei Vorbehalte erweitert: Erstens: Durch den Gemeinderat erfolgt das Einvernehmen zum Errichten eines Lagerbehälters für aufgefangene Emulsionen aus der Späneanlieferung auf dem Furstück Nummer 1231/48, Waldstraße 33 vorbehaltlich, wenn dadurch nicht eine im Sinne der vierten Bundesimmissionsschutz-Verordnung genehmigungsbedürftige Anlage entsteht und zweitens durch die zuständige Genehmigungsbehörde ist zu prüfen, ob durch das Abtropfen der Emulsion von den angelieferten Metallspänen und das Auffangen der Emulsion im Lagerbehälter im Sinne der Verordnung, eine genehmigungsbedürftige Anlage entsteht. Dieser erweiterten Beschlussvorlage konnte der Gemeinderat einstimmig entsprechen. Allerdings mit einer Einschränkung: Sehr zur Überraschung von Volker Lehmann und Rolf Daschner sah die Verwaltung die beiden Gemeinderäte, die als Beisitzer dem erweiterten Vorstand der Bürgerinitiative Pro Mönchweiler angehören, nach Kommunalverfassungsrecht als befangen an. Sie würden, so führte Hauptamtsleiterin Daniela Klimmt aus, mit einer Stimmabgabe am Ratstisch die satzungsgemäßen Interessen der Bürgerinitiative vertreten und dem Verein dadurch einen "Vorteil" verschaffen – egal wie vorbildlich der Einsatz für die Bevölkerung ist. Um eine eindeutige Rechtssicherheit bei der Abstimmung nicht zu gefährden, erklärten sich die zwei Gemeinderäte für befangen. Gemeinderat Daschner hatte zudem – auch auf Anraten des Rechtsanwalts Knäpple – die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – "nach der Bundesverordnung ist das Lagern am Ort der Entstehung der Abfälle immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtig ist" – nicht akzeptiert und wird eine entsprechende "Nachfrage" an das Umweltministerium schicken. Den Inhalt des Schreibens wollte er auf Anfrage nicht der Öffentlichkeit preisgeben. Sowohl Volker Lehmann, als auch Rolf Daschner betonten, dass sie keinesfalls der Firma Hezel den Bauantrag verwehren wollen, oder gar als "Blockierer" fungieren. "Wir wollen grundsätzlich bei allen Entscheidungen auf der sicheren Seite sein".