Kommunales: Mönchweiler Räte stimmen Förderrichtlinien für Vereine zu / Jugendförderung und Unterstützung bei Anschaffungen

Für den Entwurf der Förderrichtlinien für die örtlichen Vereine und Organisationen erhielt die Verwaltung viel Lob.

Mönchweiler. Bürgermeister Rudolf Fluck und seine Mitarbeiter hatten gemeinsam mit den Vereinen in insgesamt drei Sitzungen ein ausgewogenes Werk erarbeitet, das die Förderung der Vereine eindeutig regelt. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussempfehlung ohne Wenn und Aber zu.

Ziel sei es, dass die Gemeinde im Sinne einer aktiven Daseinsvorsorge und im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Vereine in Mönchweiler fördert und in ihrer Arbeit unterstützt, erläuterte Fluck. Man gehe davon aus, dass die Vereine "ihre ganze Kraft zur Lösung ihrer Aufgaben selbst entfalten". Die Förderung könne nur ergänzend sein.

Diese soll künftig die Kinder- und Jugendarbeit, Vereinsinvestitionen und Ehrungen umfassen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung bestehe nicht, die Mittel können gewährt, gekürzt oder ausgesetzt werden. Immer zum 31. Oktober jeden Jahres müssen die Förderanträge bei der Gemeinde erfolgen. Die Vereine müssen sowohl bei der Jugendförderung, als auch bei der Investitionsförderung detaillierte Nachweise vorlegen – bei Zuwiderhandlung oder gar nachgewiesenen falschen Angaben droht sogar der Ausschluss von einer Förderung für drei Jahre.

In der Jugendförderung werden alle Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gefördert. Vereine. die bis zu zehn Kinder melden, erhalten eine pauschale Kinder- und Jugendförderung von 300 Euro jährlich. Vereine, die mehr als zehn Kinder melden, bekommen pro aktivem Mitglied 30 Euro. Der Höchstbetrag pro Verein wird auf 2000 Euro jährlich festgelegt.

Zudem werden Vereine bei Anschaffungen finanziell unterstützt. Dabei wird zwischen kleinen (bis zu 2000 Euro) und großen (über 2000 Euro) Investitionen unterschieden. Es ist genau aufgelistet, welche Voraussetzungen der Verein erfüllen muss, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Bereits getätigte Anschaffungen oder begonnene Investitionen sind nachträglich nicht mehr förderfähig.

Darüber hinaus bekundet die Gemeinde ihre Verbundenheit mit den Vereinen und deren aktiven Mitgliedern durch die jährliche Ehrung, die das Vereinsehrenamt würdigt. Antragsberechtigt ist jeder Mönchweiler Verein – dazu gehören auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und des DRK.

Geehrt wird, wer mindestens zehn Jahre in verantwortungsvoller Funktion im Vorstand tätig oder als Dirigent, Trainer, Übungs- oder Abteilungsleiter im Amt war (ist). 2017 wird der Ehrentag am 10. November stattfinden.

Verdiente Sportler der Gemeinde werden ebenfalls in würdigem Rahmen seitens der Gemeinde geehrt ebenso Blutspender und "Mitglieder, die besondere Leistungen erbracht haben".

Zusätzlich erhält jeder Verein für offizielle Jubiläen von der Gemeinde Gratifikationen: 25 Jahre 250 Euro, 50 Jahre 500 Euro, 75 Jahre 750 Euro und 100 Jahre 1000 Euro. Für alle weiteren Jubiläen im Abstand von 25 Jahren erhalten die Vereine 1000 Euro. Nach dem erfolgten Beschluss der Förderrichtlinien geht die Fassung an die Vereine.