Daniela Klimmt, Gebhard Flaig, Wolfgang Eich, Sabine Roth (stehend von links), Matthias Schöne und Jürgen Lochmann von der STEG diskutieren über das Sanierungsgebiet. Foto: Hettich-Marull Foto: Schwarzwälder-Bote

Nur sechs Gemeinderäte dürfen abstimmen / Verwaltung informiert betroffene Bürger nicht

Von Monika Hettich-Marull

Mönchweiler Leere Ränge beim Beschluss über das Sanierungsgebiet für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Mönchweiler Ortsmitte. Nur sechs Gemeinderäte durften der Abstimmung beiwohnen – alle anderen waren wegen Grundbesitzes im Sanierungsgebiet befangen.

Unter ihnen war auch Bürgermeister Friedrich Scheerer und sein erster Stellvertreter Peter Kaiser. Wolfgang Eich übernahm den Vorsitz im Gemeinderat bei diesem Punkt.

Bereits Anfang Juni waren Matthias Schöne und Jürgen Lochmann von der STEG in der Gemeinde und referierten vor zahlreichen interessierten Bürgern über das geplante Sanierungsprogramm.

Alle betroffenen Grundbesitzer wurden angeschrieben und gebeten, eine statistische Erhebung der Gebäude- und Bevölkerungsdaten im Untersuchungsgebiet in Form einer schriftlichen Befragung zu beantworten. 76 von ihnen gaben den Fragebogen ausgefüllt zurück. laut Lochmann ein sehr guter Rücklauf. Allerdings wurden einige der Bürger von der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes völlig überrascht. Entgegen der ursprünglichen Fassung war nämlich ein Teil aus der Planung herausgefallen, betroffene Bürger wurden aber nicht informiert.

Gemeinderätin Cornelia Schwarzwälder löste mit ihrer berechtigten Frage nach dem "Warum" eine heiße Diskussion aus, die in einer Unterbrechungspause mündete, um auch Bürgern und befangenen Gemeinderäten die Möglichkeit zu geben, sich zu besprechen.

Am Ende stand fest: Irgendetwas war schief gelaufen, die Abgrenzung stimmte plötzlich nicht mehr. Nun wäre es ein Leichtes gewesen, dieses kleine Gebiet wieder aufzunehmen, hätte nicht Gemeinderätin Schwarzwälder in der vorhergehenden Diskussion am Ratstisch mitgewirkt. Sie ist von dieser Verschiebung der Abgrenzung neben einigen anderen Bürgern selbst betroffen und hätte somit als befangen gegolten.

Mit einer eleganten Lösung möchte man nun diese Ausweitung auf die eigentlich festgelegten Grenzen bringen. Nach der Bewilligung einer Aufstockung der Städtebaufördermittel zu einem späteren Zeitpunkt soll dieses Gebiet wieder in die Sanierung aufgenommen werden.

Dem Maßnahmenkonzept der STEG, der Kosten- und Finanzierungsübersicht, sowie der Eigenfinanzierungserklärung wurde zugestimmt. Die Frist für die Sanierung wurde vorläufig auf den 31. Dezember 2022 festgelegt. Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25 Prozent bezuschusst, der Zuschuss wird auf maximal 25 000 Euro gedeckelt. Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung beträgt 20 000 Euro. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig. Für das Vorhaben wurde ein Förderrahmen in Höhe von 833 333 Euro bewilligt. 60 Prozent kommen vom Land Baden-Württemberg und 40 Prozent von der Gemeinde. Die Gemeinde selbst unterhält im Sanierungsgebiet mehrere Gebäude, die bauliche Mängel aufweisen, hinzu kommt das geplante Kinderhaus.