
Mittleres Kinzigtal - Die Landesregierung möchte den Anteil des Stroms aus Windenergie bis 2020 von 0,8 auf zehn Prozent erhöhen. Die Kommunen sollen mehr Einfluss auf die Standorte von Windrädern bekommen. Die Kinzigtalgemeinden stehen der Aufgabe positiv gegenüber. Doch es gibt auch Unklarheiten.
Ausgesprochen positiv sieht der Fischerbacher Bürgermeister Armin Schwarz die Windkraft: "Fischerbach hat aufgrund der bestehenden Verhältnisse das Potenzial für einen Windpark", sagt er. Diese Flächen würde seine Gemeinde im Sinne des von der Landesregierung geforderten "substanziellen Beitrags der Gemeinden" interkommunal zur Verfügung stellen. Die gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt, "würde Fischerbach alles geben".
An vorderester Front nennt Schwarz den Brandenkopf, auf dem bereits zwei Windkraftanlagen stehen. "Das ist unser Hauptanliegen. Alle sind dort oben für weitere Windräder – außer dem Aktionsplan Auerhuhn", so Schwarz. "Aber", betont der Fischerbacher Verwaltungschef, "dort könnten noch mehr, noch größere Windräder stehen und die produzierte Strommenge vervielfachen." Er sei "gespannt wie ein Flitzebogen, was die vom Aktionsplan Auerhuhn für März angekündigte parzellenscharfe Auerhuhnkartierung" für Erkenntnisse bringe.
Der Hornberger Bürgermeister Siegfried Scheffold verweist sehr selbstbewusst darauf, dass seine Stadt in Sachen Windenergie mit fünf Rotoren "mit an der Spitze in Südbaden" stehe. Das rühre auch daher, "dass wir zwei vom Regionalverband als Vorrangflächen ausgewiesene Standorte haben".
Bei aller Begeisterung für die Windenergie benennt Scheffold aber auch "strittige Themen, die wir sehr ernst nehmen". Als Beispiele nennt er den Landschafts-, Arten- und Emissionsschutz sowie Abstände zur Wohnbebauung und den Schattenwurf der Windräder. Scheffolds "persönliche Sorge" sei, dass durch den Zeitdruck, der mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes erzeugt werde, "die Standorte nicht sorgfältig genug untersucht werden können".
Diese Sorge teilt Johannes Hartmann. Er ist im Haslacher Rathaus zuständig für Bauleitplanung und Umweltbelange. Zwar sieht er prinzipiell einen Vorteil darin, "wenn die Gemeinde die Planungshoheit bekommt". Eine Problematik ergebe sich aber dann, wenn Kommunen die Änderungen bezüglich der Windkraftstandorte in ihren Flächennutzungsplänen bis zum 1. September 2012 nicht fertigbekommen. Dann seien Windräder nämlich privilegierte Vorhaben im Außenbereich. So könne es theoretisch zu "Wildwuchs" kommen. Und die Frist könne, so Hartmann weiter, tatsächlich zum Problem werden, "wenn uns das Umweltministerium oder die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz keine Karten liefern – beispielsweise für den Vogelschutz". Die von den Vögeln genutzten Flächen könnten im Winter nämlich nicht erfasst werden, weil im Winter kaum Vögel da seien.
In einem sind sich die Verantwortlichen in den Gemeinden des Mittleren Kinzigtals einig: Die Zusammenarbeit mit dem Regionalverband soll auch in Sachen Windenergie sehr eng bleiben. Der Hornberger Bürgermeister Siegfried Scheffold bringt das so auf den Punkt: "Es wäre fatal, wenn die Kommunen die Kompetenz des Regionalverbandes nicht nutzen würden."
Die Botschaft ist in Freiburg bereits angekommen. "Selbstverständlich werden wir den Kommunen beratend und unterstützend zur Seite stehen – unser Know-how geht nicht verloren", versichert die beim Regionalverband Südlicher Oberrhein für Windenergie in der Region zuständige Manuela Hahn. Auch sie sieht in der zusätzlichen Planungshoheit eine Chance für die Gemeinden. Allerdings führe sie auch zu größerem Aufwand, denn: "Es wird weiterhin eine überörtliche Abstimmung der Projekte notwendig sein, und das müssen künftig die Gemeinden leisten."
Mittleres Kinzigtal (thm). Am 1. September sollen die Regionalpläne ungültig werden. Bis dahin müssen die Kommunen ihre Flächennutzungspläne in Sachen Windenergie auf Vordermann bringen (siehe Bericht oben). Darin sehen nicht nur die Gemeinden selbst eine Gefahr der Überforderung. Diesen Standpunkt vertritt man auch beim Gemeindetag Baden-Württemberg. "Wir haben deshalb eine Übergangsfrist von 18 Monaten ab Inkrafttreten des geänderten Landesplanungsgesetzes gefordert", betont Johannes Stingel. Der Beigeordnete beim Gemeindetag wirft der grün-roten Landesregierung eine "sehr ideologiebefrachtete" Heransgehensweise vor. Stingel betont: "Keiner will etwas verhindern, wir stehen zur Energiewende, aber wir brauchen ein sachliches Gesamtkonzept." Wenn das Gesetz im Frühjahr verabschiedet werde, sei die Zeit bis zum 1. September einfach zu kurz.
Laut Ralf Heineken, Pressesprecher im Stuttgarter Umweltministerium, ist das alles halb so wild. Parallel zu Winderlass und Änderung des Landesplanungsgesetzes bekämen die Kommunen eine Karte, in der Tabu- und Restriktionsflächen ausgewiesen seien. Bereits im März oder April würden Erfassungsstandards für Regionalverbände und Kommunen veröffentlicht. "Aufgrund dieser Erfassungsstandards können Kommunen Ingenieurbüros mit Einzelfallprüfungen zu verschiedenen Fragestelllungen beauftragen", sagt Heineken.
Sei die Landeskartierung abgeschlossen, werde es die Einzelfallprüfungen nicht mehr geben. Das werde aber vor den Sommerferien nicht mehr der Fall sein. Schließlich sei in dieser Hinsicht bislang nicht viel geschehen. Die Landesregierung müsse fast bei Null anfangen. Die Vorwürfe des Gemeindetags lässt Heineken nicht gelten. "Wir wissen, wann die Atomkraft abgeschaltet wird. Um die Stromlücke zu schließen, fördern wir alternative Energien, investieren in Gaskraftwerke, schalten andere Kraftwerke zu, investieren in Speicherausbau und -forschung." Außerdem müsse die Bundesnetzagentur die Stromnetze ausbauen und ertüchtigen. Heineken: "Das ist keine Ideologie, sondern eine Notwendigkeit." Der von Stingel geforderten 18-monatigen Übergangsfrist erteilt Heineken eine Absage: Dann komme die Windenergie nie voran.