Bueloch-Bewohner ist mit der Stellungnahme des Landratsamts unzufrieden / "Beschwerdegrund liegt weiter vor"

Meßstetten (lh). Unzufrieden ist Alfred Völkle, Bewohner des Meßstettener Wohngebiets Bueloch, mit der Stellungnahme des Landratsamts auf seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Lothar Mennig.

Diese hatte er nach einer Gemeinderatssitzung eingelegt, in der sein Haus und andere Häuser in einer Präsentation bezüglich der geplanten Sanierung im Gebiet Bueloch der Kategorie "E" (energetische Sanierung) zugeordnet werden konnten. Dies sei, so Völkle, "ein schwer wiegender Eingriff" in seine Persönlichkeitsrechte. Daraus leite er eine "erhebliche Wertminderung" seines Hauses ab.

Cornelia Staab vom Kommunalamt des Zollernalbkreises ist hingegen der Auffassung, in der Präsentation habe das beauftragte Büro eine Übersichtskarte vorgelegt, die lediglich einen Gesamteindruck des Wohngebiets zeige, um die Notwendigkeit einer städtebaulichen Erneuerung im Bueloch zu unterstreichen.

Es sei noch kein Gebäude detailliert untersucht worden. Dies geschehe, so Staab, erst im Rahmen der "vorbereitenden Untersuchungen" vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets.

Vor Beginn der Bestandsaufnahme werde die Stadt Eigentümer und Bewohner im Bueloch über Sanierungsziele, Fördermöglichkeiten und Verfahrensschritte informieren. Eine öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunktes stehe, so Staab, im Einklang mit den Vorschriften der Gemeindeordnung, da die städtebauliche Entwicklung eines Wohngebiets von öffentlichem Interesse sei.

"In der öffentlichen Sitzung wurde nicht der Zustand einzelner konkret bezeichneter Gebäude thematisiert, sondern als grundlegender Aspekt der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme eine grobe Einschätzung des baulichen Zustands der ganzen Wohnsiedlung vorgestellt", schreibt Staab. Voraussetzungen für eine nichtöffentliche Behandlung liegen aus ihrer Sicht nicht vor. Das geschehe nur bei berechtigten Interessen Einzelner, wenn es etwa um einzelne identifizierbare Gebäude gehe, was hier nicht der Fall sei.

Dieser Meinung schließt sich Völkle ganz und gar nicht an. Die Darstellung der Stadt Meßstetten sei "aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen kann, mehr oder weniger original übernommen worden" und aus seiner Sicht falsch. Er lege neue Beschwerde gegen den Bescheid des Landratsamts ein: "Mein Beschwerdegrund liegt unverändert vor."