Mit interessanten Informationen versorgten sich die Teilnehmer an der Fahrt zur Justizvollzugsanstalt in Offenburg. Foto: Sauter

Besichtigung der Justizvollzugsanstalt Offenburg. Geringes Interesse seitens der Meßstetter Bevölkerung.

Meßstetten - Im Juli fällt seitens der Landesregierung die Entscheidung, ob die neu geplante Justizvollzugsanstalt nach Rottweil oder nach Meßstetten kommt.

Vor kurzem fand deshalb in der Festhalle eine Bürgerinformation statt, um die Meßstetter Einwohner über die aktuelle Situation zu unterrichten. Als Ergänzung bot sich für den Gemeinderat und interessierte Bürger der Stadt Meßstetten die Gelegenheit, die Haftanstalt in Offenburg zu besichtigen.

Auf der Hinfahrt begrüßte Bürgermeister Lothar Mennig die Gemeinderäte, einige Mitglieder der Stadtverwaltung, die Medienvertreter und die wenigen Einwohner aus der Heubergmetropole. Mennig bedauerte es, dass das Interesse seitens der Bürger bei dieser Informationsfahrt so gering sei. Ferner wies er darauf hin, dass ein konkreter Bauplan für das derzeitige Kasernengelände noch nicht vorliege.

Für alle genügend Arbeitsplätze

In der Ortenau empfingen der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Hans-Peter Wurdak, und der Vollzugsdienstleiter Joachim Stein die Gäste vom Heuberg. Nach Abgabe der Handys, die in der JVA grundsätzlich verboten sind, ging es in einem unterirdischen Tunnel ins Innere der Haftanstalt.

Insgesamt 25.500 Quadratmeter groß ist das Gelände der im Jahre 2009 nach zweieinhalbjährigen Bauzeit fertig gestellten Justizvollzugsanstalt. Die Anstalt verfügt über 440 Plätze für Straf- und Untersuchungshaft und zusätzlich 60 Haftplätze für die sozialtherapeutische Abteilung. Für jeden Gefangenen seien genügend Arbeitsplätze innerhalb der reinen Männeranstalt vorhanden, informierte Wurdak die Besucher.

Die JVA Offenburg hat zehn Betriebe, die gegenwärtig ausschließlich als "verlängerte Werkbank" für die örtlicher Betriebe arbeiten. Etwa 30 Meister und Techniker aus der Zivilbevölkerung leiten die Gefängnisarbeiter bei ihrer Arbeit an.

Derzeit sind 470 Gefangene aus mehr als 30 verschiedenen Nationen wegen unterschiedlicher Strafvergehen inhaftiert. Um 5.50 Uhr beginnt der Arbeitsalltag für die Gefangenen an einem normalen Wochentag. Neben sieben Stunden reiner Arbeitszeit haben die Häftlinge zusätzlich zu den Essenszeiten noch Gelegenheit, sich sportlich oder anderweitig in ihrer kurz bemessenen freien Zeit zu betätigen, ehe um 21 Uhr die Zellen abgeschlossen werden.

Laut Gesetz stehen einem Gefangenen 9,5 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, wobei die Toilette räumlich getrennt ist.

Seitens der Kirche sind zwei Gefängnispfarrer – mit Schweigepflicht – abgestellt, um die Häftlinge seelisch zu betreuen.

Weit mehr als 200 Bedienstete sind für einen reibungslosen Ablauf in der JVA notwendig, 150 Stellen sind durch Justizvollzugsbeamte besetzt, die im Dreischichtsystem an 365 Tagen und 24 Stunden rund um die Uhr im Einsatz sind, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.

Etwa 200 Gefangene erhalten Medikamente

Das Durchschnittsalter der fast 500 Gefangenen liegt bei 35 Jahren. Etwa 200 davon müssen dauerhaft mit Medikamenten versorgt werden, da viele wegen Drogenkonsum und -delikten in der Anstalt inhaftiert sind. Für die ärztliche Versorgung steht den Häftlingen eine Allgemeinärztin sowie zwei Vertragszahnärzte zur Verfügung. Sollte der Besuch bei einem Facharzt erforderlich sein, werden diese in Terminabsprache mit der entsprechenden Praxis in Begleitung von Vollzugsbeamten wahrgenommen.

Die unzähligen Fragen der interessierten Besucher beantworteten die beiden Justizbeamten umfassend. Die Angst vor Freigängern seitens der Bevölkerung sei völlig unbegründet, so Wurdak, in den zurückliegenden sechs Jahren sei ihm keinerlei Vorfall bekannt. Die gesamte Dauer der Besuche für Strafgefangene beträgt drei Stunden im Monat. Eine Ruhestörung durch Hundegebell, Lärm oder extrem helle Beleuchtung sei nicht gegeben, da es in der Anstalt keine Hunde gebe und die Durchsagen über Lautsprecher nur innerhalb der Anlage zu hören seien. Nachts werde die Beleuchtung auf ein Mindestmaß zurückgefahren.

Inwieweit die Sporthalle und der Sportplatz durch die ortsansässigen Vereine im Falle eines Zuschlages für Meßstetten genutzt werden dürfen, müssten dann Gefängnisleitung und diejenigen, die Bedarf hätten, miteinander klären.