Die Botschaft der Bürgerinitiative ist klar: "kein Gefängnis in Meßstetten". Foto: Holbein

Mobil machen gegen Beschluss: Bürgerinitiative "für ein lebenswertes Meßstetten ohne JVA" will alle Chancen ergreifen.

Meßstetten - Sie hatten die Wahl zwischen drei Varianten, die Mitglieder der Bürgerinitiative "für ein lebenswertes Meßstetten ohne JVA": auf die Stärke der eigenen Argumente vertrauen und nichts weiter unternehmen, die Entscheidung des Justizministeriums abwarten und im Falle dagegen vorgehen oder sofort ein Bürgerbegehren anstreben – mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid gegen die geplante Justizvollzugsanstalt zu erreichen. Die BI entschied sich für die dritte Variante.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative wollen dieses Bürgerbegehren starten, um den Beschluss des Gemeinderats vom 19. Juni, die Bewerbung der Stadt Meßstetten um eine Justizvollzugsanstalt aufrechtzuerhalten, rückgängig zu machen. Deshalb werden sie in den nächsten sechs Wochen Unterschriften sammeln, um einen Bürgerentscheid zu initiieren: "Die Bürger – egal ob Befürworter oder Gegner der JVA – sollen Gelegenheit erhalten, über dieses Jahrhundertprojekt selbst zu entscheiden", sagt der Sprecher der BI, Tobias Conzelmann. "Wir fordern daher sowohl die Befürworter als auch die Gegner des Projektes auf, sich an dem Bürgerbegehren zu beteiligen und so zu zeigen, dass in Meßstetten Demokratie gelebt wird."

Der Inhalt des Bürgerentscheides werde wie folgt formuliert sein: "Die Stadt Meßstetten zieht ihre Bewerbung um eine Justizvollzugsanstalt zurück" – darüber sollen die Bürger mit Ja oder Nein abstimmen. "Unabhängig vom Bürgerbegehren fordern wir die Landesregierung auf, wie angekündigt vor der Sommerpause ihre grundsätzliche Entscheidung mitzuteilen, welcher Standort nach Bewertung aller Fakten den Zuschlag erhalten soll. Der aktuelle Spannungszustand ist schnellstmöglich aufzulösen, um die Bevölkerung der Stadt Meßstetten nicht weiter zu belasten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Argumente gegen den Standort Meßstetten überwiegen und nach abschließender Bewertung deutlich werden müsste, dass eine Justizvollzugsanstalt in Meßstetten aus vollzuglicher, finanzieller und struktureller Sicht keinen Sinn macht", betont Conzelmann.

Motto: Alle Chancen ergreifen, um die JVA zu verhindern

In der Sitzung der BI informierte Jürgen Nufer über die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Die Bürgerinitiative will ein "kassierendes Bürgerbegehren" auf den Weg bringen, weil sie den Beschluss des Gemeinderats "einkassieren" möchte. Die Mitglieder der BI waren sich letztlich einig, dass die Initiative, um sich die Chance zu erhalten, eine Justizvollzugsanstalt zu verhindern, alle Möglichkeiten ergreifen muss, sollte dann bei einem möglichen Bürgerentscheid eine Mehrheit für die JVA votieren, müsse sich die BI diesem Votum beugen: "Das ist ein total demokratischer Prozess."

In Meßstetten so vorzugehen, sei allein schon deshalb geboten, weil auch in Rottweil ein Bürgerbegehren gemacht werden soll: "Es ist zwingend notwendig, in Stuttgart zu signalisieren, dass nicht alle Meßstetter Bürger mit dem Großgefängnis einverstanden sind", hieß es in der Versammlung. Tobias Conzelmann mahnte die Verantwortung bei einem solchen Bürgerentscheid an: "Wenn es dann wirklich um die Wurst gehen sollte, müssen wir eine Schlammschlacht in der Öffentlichkeit vermeiden."

Zu Beginn der Zusammenkunft ließen die rund 40 anwesenden Mitglieder der BI die vergangene Sitzung des Gemeinderats Revue passieren. Dabei stellten sie in Frage, ob die Stadt im Falle des Baus einer JVA Einfluss habe auf die genaue Platzierung des Komplexes. Das aber sei auch unerheblich, sagte Conzelmann: "Wir wollen kein Gefängnis, egal wie das Areal zugeschnitten ist." Verwundert zeigten sich einige, dass bei dieser "Jahrhundert-Entscheidung" ein paar Stadträte nicht bei der Sitzung waren.

Der BI-Sprecher betonte, dass die Initiative ihr Know How einbringen wolle, um ein Gewerbegebiet auf dem Gelände der früheren Zollernalbkaserne zu installieren: Da müsse sich die Stadt mehr Zeit lassen, mehr Mühe geben und das 100-prozentig wollen.

Derweil warten Tobias Conzelmann und die Bürgerinitiative auf eine Rückmeldung seitens des Bürgermeisters, die jeweiligen Argumente für und gegen ein Großgefängnis auszutauschen und entsprechend in einer Pro- und Contra-Übersicht für alle zu veröffentlichen.

Info: Bürgerbegehren & Bürgerentscheid

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten haben die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft die Möglichkeit, einen Antrag auf Bürgerentscheid zu stellen. Dieser Antrag wird Bürgerbegehren genannt. Eine besondere Ausprägung ist das kassierende Bürgerbegehren. Darin wird kein eigener politischer Vorschlag der Bürger formuliert, sondern die Aufhebung eines kürzlich erfolgten Beschlusses der kommunalen Vertretung gefordert. Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ist in Deutschland zumeist als zweistufiges Verfahren konzipiert. Das Bürgerbegehren – erste Stufe – gilt dabei als Antrag, einen Bürgerentscheid – zweite Stufe) – vorzunehmen.

Mit dem Bürgerentscheid haben die Bürger die Möglichkeit, über Fragen des eigenen Wirkungskreises zu entscheiden. Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune dürfen in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden.

Um den Antrag auf einen Bürgerentscheid durchzubringen, also das Bürgerbegehren erfolgreich zu gestalten, müssen zehn Prozent der wahlberechtigten Meßstetter für einen solchen Bürgerentscheid votieren.

Dieses Quorum zu erreichen, dafür hat die BI jetzt eine Frist von sechs Wochen, muss also bis Ende Juli, Anfang August die notwendigen Stimmen gesammelt haben. Sollte es einen Bürgerentscheid geben, dann müssen 25 Prozent der Wahlberechtigten sich dafür aussprechen, dass der Gemeinderat seinen Beschluss zurücknimmt, damit dies geschieht. Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Kommune.