Im Baugebiet "Grund" muss ein Platz weichen

Meßstetten (rd). Die Bauherren, die auf einem Grundstück an Hartheims Ortsausgang zur Tat schreiten wollen, müssen sich noch ein wenig länger gedulden. Der Meßstetter Gemeinderat befasste sich in seiner vergangenen Sitzung zwar mit ihrem Anliegen, spielte den Ball jedoch zurück zum Hartheimer Ortschaftsrat. Im Bereich Jurastraße/Heinstetter Straße stand früher einmal eine Scheune, die einem Brand zum Opfer gefallen ist. Auf diesem Grundstück soll etwas Neues entstehen, wenn es nach dem Willen der Eigentümer geht. Im Juli beschäftigte sich der Gemeinderat bereits mit dem Vorhaben und fragte anschließend bei Trägern öffentlicher Belange nach. Thomas Faigle vom Bau- und Liegenschaftsamt stellte die Antworten vor.

Um auf dem Grundstück zu bauen, ist es allerdings zusätzlich notwendig, sich mit dem 1996 erstellten Flächennutzungsplan zu beschäftigen. Soll dieses Grundstück als Baugrund ausgewiesen werden, muss das geplante Wohnbaugebiet "Grund/Hülbenwiesen" zur Kompensation um einen der 51 Bauplätze reduziert werden. "Man kann nicht einfach Baugebiete aus dem Boden schießen lassen", kommentierte Bürgermeister Lothar Mennig. Das sei nun Aufgabe von Bodo Schüssler und seinen Kollegen vom Hartheimer Ortschaftsrat. Der Einbeziehungssatzung stimmte der Meßstetter Gemeinderat zu.