Meßstetten (hol). Eine weitere Beschwerde über einen kommunalpolitischen Vorgang in Meßstetten

Meßstetten (hol). Eine weitere Beschwerde über einen kommunalpolitischen Vorgang in Meßstetten ist an die Kommunalaufsicht im Landratsamt Zollernalbkreis gegangen. Diesmal geht es um die Besetzung des Postens des Hauptamtsleiters. Verbunden ist die Beschwerde, wie die Kommunalaufsicht auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigte, mit der Bitte, den Sachverhalt zu überprüfen und zu klären. Deshalb hat die Behörde Bürgermeister Lothar Mennig um eine Stellungnahme gebeten. Konkret geht es um eine Beschwerde, wie das Verfahren um die Besetzung des Postens des neuen Hauptamtsleiters abgelaufen ist. Eine Stellungnahme zu dieser Stellenbesetzung der Stadtverwaltung lag gestern noch nicht vor. Das Hauptamt leitete aber den entsprechenden Auszug aus dem Landesbeamtengesetz weiter. Darin heißt es im Paragrafen 11, Absatz 3: "Die Pflicht zur Ausschreibung gilt nicht für die Dienstposten der leitenden Beamtinnen und Beamten der Gemeinden". Diese Rechtslage bestätige auch die Kommunalaufsicht, betont das Hauptamt. Die Beschwerde fordert eine solche Ausschreibung.