Bebauungsplan "Am Hartheimer Weg II"

Meßstetten (rd). Die Entwicklung des Bebauungsplans "Am Hartheimer Weg II" hat der Gemeinderat nun abgeschlossen. Dabei berücksichtigte das Gremium die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung, die zum Teil sehr unterschiedlich ausfielen.

Während sich einige Ämter gar nicht äußerten, kamen von anderen Seiten Zustimmung oder Änderungen. Das Amt für Landwirtschaft beim Landratsamt Zollernalbkreis beispielsweise äußerte Bedenken gegen den Bebauungsplan, da ein Großteil des Plangebiets nicht aus einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt worden sei. Das Amt für Wasser- und Bodenschutz wies darauf hin, dass nicht genügend Ausgleichsflächen bestünden. Der Vorschlag lautet deshalb, ein Grundstück auf dem gegenüberliegenden Gewerbegebiet dafür zu nutzen.

Die Meßstetter Verwaltung wies das entschieden zurück, da für dieses Grundstück bereits Verkaufverhandlungen geführt würden. Ein Verzicht auf dieses Bauland würde für die Stadt einen Einnahmeausfall von rund 300 000 Euro bedeuten.