Wohnbauförderung: Gremium stimmt ab

Meßstetten (key). Saniert eine Familie in Meßstetten ein Wohngebäude, dann erhält sie auch künftig eine Förderung in Höhe von 6000 Euro ab Sanierungskosten von 50 000 Euro. Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vorgeschlagen, die seit acht Jahren konstante Summe angesichts der seither um mehr als 15 Prozent gestiegenen Baukosten auf 60 000 Euro zu erhöhen. Stadtrat Andreas Weissmann hatte Bedenken geäußert, da auch weiterhin der Anreiz, zu sanieren anstatt neu zu bauen, möglichst groß sein sollte. Elke Beuttler, Oliver Rentschler und Jürgen Marienfeld sahen das genauso, und so bleibt es bei der Summe. Was geändert wurde ist die Frist für Förderanträge: Sie gilt für sechs Monate nach Erteilung der Baugenehmigung respektive der Eingangsbestätigung, und zwar küonftig auch für Erhöhungsanträge aufgrund der Geburt von Kindern.

67 000 Euro – 30 000 Euro weniger als 2014 – hat die Stadt 2015 an Fördergeldern ausgezahlt, davon 26 000 Euro für den reinen Erwerb von Gebäuden, 24 000 Euro für den Neubau von Gebäuden und und 17 000 Euro für Nachbewilligungen, wenn inzwischen weitere Kinder gekommen waren. Fünf Förderanträge wurden 2015 abgelehnt.