Enten und Gänse in Baden-Württemberg müssen von Sonntag an vor der Schlachtung auf Vogelgrippe getestet werden. Foto: dpa-Zentralbild

In Baden-Württemberg müssen von Sonntag an Enten und Gänse vor der Schlachtung auf das Vogelgrippevirus getestet werden.

Berlin/Stuttgart - Auch baden-Württembergische Enten und Gänse müssen von diesem Sonntag (0 Uhr) an auf Vogelgrippe getestet sein, bevor sie in den Schlachthof gebracht werden. Die negativen Testergebnisse sind dann dem Schlachter vorzulegen. Das sieht eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vor, die an diesem Dienstag (0 Uhr) in Kraft tritt. Die Verordnung gelte bundesweit bis zum 31. März 2015. Die Verbände der Geflügelwirtschaft hätten schon am Wochenende zugesichert, die Untersuchung sofort umzusetzen.

Nach Angaben des baden-württembergischen Verbraucherministers Alexander Bonde (Grüne) sind bisher alle Untersuchungsergebnisse im Südwesten negativ ausgefallen. Dennoch sei weiterhin große Wachsamkeit der Geflügelhalter erforderlich. Die vor knapp vier Wochen angeordnete Stallpflicht für Hausgeflügel in den Risikogebieten an Bodensee und Rhein in einer Zone von 500 Metern ab dem Ufer müsse weiterhin konsequent eingehalten werden. Es soll verhindert werden, dass Wildvögel den H5N8-Erreger einschleppen.

Nach der neuen Bundesverordnung müssen von einem Schlachthoftransport mindestens 60 Tiere auf das Vogelgrippevirus untersucht werden. Sei ein Tier befallen, gehe der Transport nicht zum Schlachter. Die Proben dürfen nicht länger als sieben Tage vor der Schlachtung entnommen worden sein. Dies biete genügend Zeit, um Ergebnisse der Tests vorliegen zu haben, bevor der Transport zum Schlachthof gehe, erläuterte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin.

Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern häufig kaum Anzeichen eines Befalls mit dem Vogelgrippevirus H5N8. Damit bestehe das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere zur Schlachtung gelangen. Die Verordnung soll die Ausbreitung der vor allem für Hühnervögel gefährlichen Infektion eindämmen. Menschen sind nach bisherigen Erkenntnissen durch H5N8 nicht gefährdet.