Die Ermittlungen gegen Stefan Mappus wegen des Verdachts der Untreue sind eingestellt worden. Foto: dpa

Erfolg für Stefan Mappus: Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren wegen Untreueverdachts ein. Dem ehemaligen Südwest-Ministerpräsidenten konnte kein strafbares Verhalten im Rahmen des EnBW-Deals nachgewiesen werden.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wegen Untreueverdachts eingestellt. Es habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch in Stuttgart mit.

Die Staatsanwälte hatten im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen, weil Mappus Ende 2010 beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet hatte. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über die Einstellung des Verfahrens berichtet.

Ebenso stellten die Ermittler die Verfahren gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau und Ex-Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) wegen Untreueverdachtes ein. Sie hätten zwar ebenso wie Mappus ihre Pflicht verletzt, den Kaufgegenstand vor der Unterzeichnung des Vertrages genau zu prüfen und zu bewerten.

„Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen werden“, teilte die Staatsanwaltschaft per Pressemitteilung mit. Dies sei aber eine zwingende Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue. Ein fahrlässiges Verhalten sei indes nicht strafbar.

Zudem ließen die Staatsanwälte den Verdacht der Beihilfe zur Untreue gegen den früheren Berater von Mappus, Dirk Notheis von der Investmentbank Morgan Stanley, fallen.