Das Gericht hat den Verkündungstermin im Prozess Mappus gegen seine ehemaligen Anwälte verschoben. Foto: dpa

Dem Prozess Stefan Mappus gegen seine früheren Rechtsvertreter scheint kein schnelles Ende beschieden. Am Donnerstag verschob das Gericht die Urteilsverkündung vom 20. Januar auf ende Februar.
 

Stuttgart - Im Schadenersatz-Prozess zwischen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus und seinen früheren Rechtsberatern zeichnet sich keine schnelle Entscheidung ab. Das Landgericht Stuttgart hat den ursprünglich für Dienstag (20.1.) vorgesehenen Verkündungstermin auf den 24. Februar verlegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Als Begründung führte er noch laufende Vergleichsverhandlungen zwischen den beiden Seiten an.

Mappus klagte gegen die Rechtsanwälte, die ihn im Zusammenhang mit dem umstrittenen EnBW-Deal beraten hatten. Mappus hatte im Herbst 2010 für das Land Anteile des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF zurückgekauft. Das Geschäft wickelte er am Landtag vorbei ab, was laut Staatsgerichtshof verfassungswidrig war.

Mappus will nach früheren Angaben alle Schäden von der Kanzlei Gleiss Lutz ersetzt bekommen, die ihm durch eine „mangelhafte Beratung“ bezüglich der Einbindung des Landtags entstanden sind. Gleiss Lutz wiederum will erreichen, dass Mappus’ Klage abgewiesen wird.