Loßburg (ph). Wer in der Gemeinde Loßburg mit einem Nebenwohnsitz gemeldet

Loßburg (ph). Wer in der Gemeinde Loßburg mit einem Nebenwohnsitz gemeldet ist, muss rückwirkend ab 1. Januar 2014 eine höhere Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Bisher betrug die Zweitwohnungssteuer je nach Mietaufwand pauschal zwischen 220 und 500 Euro pro Jahr. Der Steuermaßstab wurde nun auf einen Anteil von zwölf Prozent der Miete festgelegt. "Da diese Steuer künftig per Gesetz mit einem pauschalen Steuersatz von der Jahresnettokaltmiete erhoben wird, sind alle Kommunen verpflichtet, ihre Satzungen entsprechend zu ändern. Wir kommen also um diese gesetzlich festgesetzte Erhebung nicht drum herum", betonte Kämmerer Günter Muth. Damit wäre auch eine Anpassung zu den Steuersätzen benachbarter Gemeinden gegeben. Für dieses Jahr soll es eine Übergangsregelung geben, damit die Steuer nicht höher ausfällt als nach den bisherigen Festlegungen. Die Zweitwohnungssteuer, die in Loßburg bei etwa 70 Personen anfällt, bringt rund 70 500 Euro in die Gemeindekasse.