Gemeinderat denkt über Gebührenerhöhung bei Bestattungen nach / Beschluss in der nächsten Sitzung geplant

Von Tina Eberhardt

Loßburg. Beschließen konnte man zwar noch nichts, diskutieren ging aber trotzdem. Die Friedhofssatzung in Loßburg sollte geändert werden. Und ob des voluminösen, nicht ganz verwirrungsfreien Zahlenwerks legte sich manche Stirn im Gemeinderat in Falten.

Vor einem Jahr hatte das Gremium beschlossen, die Gebührenordnung für die Friedhöfe in Loßburg zu überarbeiten. Zum einen war die Satzung in die Jahre gekommen, zum anderen hat sich das Bestattungsverhalten der Bürger geändert. Immer weniger wählen die traditionelle Erdbeisetzung, stattdessen sind Urnengräber auf dem Vormarsch. Darüber hinaus möchte man in Loßburg – angesichts wachsender Multikulturalität – weiteren Bedürfnissen der Bürger Rechnung tragen: Künftig werden Bestattungen in Tüchern erlaubt sein.

Auch ist die Wartefrist von 48 Stunden zwischen Tod und Beisetzung aufgehoben. Sie ist noch ein Relikt aus alten Zeiten, als man fürchten musste, bei Vorschneller Beisetzung Scheintote zu bestatten. Doch mit dem fortgeschrittenen Stand der Medizin ist diese Praxis hinfällig.

Ob Tuch oder Sarg – im Gemeinderat ging es letztlich aber vor allem um die Zahlen hinter den Bestattungsformen. Diese waren von Ralph Härtel, Berater der Firma Allevo Kommunalberatung, detailliert aufbereitet und kommentiert worden. Der Enthusiasmus, mit dem sich Härtel in die Thematik stürzte, vermochte sich jedoch nur bedingt auf das Gremium zu übertragen, wo man still abwartete, bis Härtel sich durch Kalkulationsformeln und Berechnungsgrundlagen zum Kern des Themas vorgearbeitet hatte: Die Gebühren in Loßburg sind zu niedrig und müssen deutlich angehoben werden. Je nach Bestattungsform muss die Gemeinde einen teils vierstelligen Betrag in der Gesamtbilanz zuschießen.

Eine hundertprozentige Kostendeckung ist bei Friedhöfen zwar nicht möglich, erklärte Härtel. Bürger müssen wohl die Bestattung und Grabnutzung bezahlen, doch viele Randbereiche wie allgemeine Friedhofspflege oder die Nutzung von Aussegnungshallen müssen schlicht von der Gemeinde mitfinanziert werden. Im Gesamten aber, so der Rat des Fachmanns, sollten Friedhofsgebühren eine Kostendeckung von 70 bis 80 Prozent sichern. Ein Reihengrab für Erwachsene würde dann statt 1350 Euro künftig 1930 Euro kosten. Noch drastischer ist der Unterschied bei den Urnengräbern, ein bislang erheblich unterfinanzierter Bereich. Eine Urnennische im Reihengrab würde statt 270 künftig auf 1190 Euro kommen.

Mit der Überarbeitung der Satzung hofft man in Loßburg, für die nächsten Jahre eine stabile und ausgewogene Lösung zu finden. Gerhard Mäder (CDU) fürchtete jedoch, dass mit der tief greifenden Gebührenanpassung die Urnenbeisetzungen unattraktiv werden. "Es hat schon eine Steuerungswirkung", räumte Bürgermeister Christoph Enderle ein. "Aber warum sollten wir ausgerechnet Urnengräber mit 1000 Euro Steuermitteln subventionieren?"

Reinhard Jäckle (FWV) kam in Fahrt: "Jeder verdient bei der Bestattung, nur die Gemeinde legt drauf. Das ist nicht richtig." Manfred Hauser (FWV) war ob der "drastischen Erhöhungen" zunächst ins Grübeln gekommen. Als jedoch sein Fraktionskollege Stefan Burkhardt Bedenken äußerte, weil Loßburg in Sachen Friedhofskosten dann Spitzenreiter im Landkreis wäre, war für Hauser die Position klar: Hier wird nicht über den Landkreis diskutiert, sondern über Loßburg, gestikulierte er über den Ratstisch hinweg. Und in Loßburg habe man insgesamt neun Friedhöfe zu betreuen, die der Gemeinde ein sattes Defizit bescheren.

Vor Beschlussfassung erhielten die Räte aber noch Bedenkzeit, wenn auch unfreiwillig. Hauptamtsleiter Claus Sieß war ein Zahlenfehler in der neuen Gebührenauflistung unterlaufen. Beschlossen werden kann also erst in der nächsten Sitzung.