Loßburger Gemeinderat billigt Neufassung der Friedhofssatzung

Loßburg (cw). Die Neufassung der Friedhofssatzung hat der Gemeinderat Loßburg bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig gebilligt. Bereits Anfang des Monats hatte sich das Gremium mit der Friedhofsordnung und der Bestattungsgebührensatzung befasst, deshalb bestand nun nur noch wenig Diskussionsbedarf.

Claus Sieß, Leiter des Haupt- und Personalamts, begründete, weshalb Rasenreihen- und Rasenwahlgräber künftig nur noch auf dem Loßburger Friedhof möglich sind. Wenn dieses Angebot auch für die Ortsteile gelten solle, wäre dies für den Bauhof sehr arbeitsaufwendig. Die Unterdeckung im Gebührenhaushalt Friedhofswesen liegt nach Angaben der Verwaltung ohnehin schon bei durchschnittlich gut 100 000 Euro pro Jahr.

Gemeinde gewährt für ehrenamtliches Engagement keinen Nachlass bei Gebührenfür Aussegnungshalle

Zur Sprache kam bei der Sitzung auch, ob das außergewöhnlich große ehrenamtliche Engagement für die Erweiterung der Aussegnungshalle in Wittendorf nicht, wie von manchen Bürgern gefordert, mit einem Gebührenerlass bei der Nutzung der Halle gewürdigt werden solle. Auf diese Diskussion ließ sich Bürgermeister Christoph Enderle allerdings nicht ein: Es gebe keinerlei objektive Bemessungsgrundlage dafür, wie sich welches unentgeltliche Engagement in einem finanziellen Entgegenkommen der Gemeinde niederschlagen könne.

Auch für andere Friedhöfe in der Gesamtgemeinde hätten sich Bürger ehrenamtlich eingesetzt oder Geld gespendet, ohne jedoch anschließend einen Nachlass bei den Gebühren zu verlangen.