Bei seinem Vortrag über Steuern: Wilfried Krahwinkel Foto: Haubold Foto: Schwarzwälder-Bote

Vortrag: Vorsitzender des Bunds der Steuerzahler Baden Württemberg referiert über Änderungen und Neues

Loßburg. Die derzeitige Steuer- und Ausgabenpolitik sei gekennzeichnet durch eine überhöhte Ausgabenlast mit deutlich gestiegenen Steuereinnahmen und einen kaum noch zu durchdringenden Steuerdschungel, sagte der Vorsitzende des Bunds der Steuerzahler Baden Württemberg, Wilfried Krahwinkel. Er hielt im Resorthotel Park-Hill Loßburg vor gut einem Dutzend Zuhörern einen Vortrag zum Thema "Steuern und Finanzen 2016 – was ändert sich für Sie".

Krahwinkel verwies auf 38 Steuerarten, wobei es bei den zwölf wichtigsten genau 2600 Paragrafen zu berücksichtigen gelte. Die Kernbrennstoffsteuer falle aber in diesem Jahr weg, führte er schmunzelnd aus.

Krahwinkel zeigte anhand einiger Beispiele von Arbeitnehmern die Entwicklungen im Steuerrecht auf. Steuern und Sozialabgaben würden inzwischen 52,4 Prozent der Bruttoeinnahmen betragen, wenn man die direkten und indirekten Steuern einkalkuliere. Eine Entlastung sei längst überfällig. "Heute beginnt der Spitzensteuersatz schon bei einem Jahreseinkommen ab 53 000 Euro", kritisierte Krahwinkel.

Die Schuldenmacherei sei seiner Meinung nach seit Jahrzehnten eine "Einbahnstraße": "Über zwei Billionen an Schulden haben alle staatlichen Ebenen angehäuft." Krahwinkel plädierte für Ausgabenbegrenzungen, anzusetzen sei bei Verteidigungsausgaben, Sozialtransfers oder der Privatisierung von öffentlichem Vermögen.

Für den umstrittenen Solidaritätszuschlag erwartete der Referent eine neue Lösung durch den Einbau in andere Steuerarten wie die Einkommenssteuer. Dann könnten auch Kommunen und Länder davon profitieren. Er rechnete auch damit, dass immer mehr Rentner zur Einkommenssteuer herangezogen werden.

Die Grunderwerbssteuer treffe vor allem junge Leute. Seiner Meinung nach plane die Landesregierung einen Anstieg von fünf auf 6,5 Prozent. "Das ist nämlich die einzige Steuer, die das Land selbst bestimmen kann." Bei der Grundsteuer seien die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 längst überholt, sagte er. Da sei mit einem Kompromiss aus zwei Modellen zu rechnen, der sowohl den Verkehrswert als auch die Nutzfläche umfasse. Bei der Umsatzsteuer solle der verringerte Satz eigentlich für lebensnotwendige Güter gelten. "Doch Arzneimittel sind mit 19 Prozent zu versteuern, aber beim Hundefutter gelten sieben Prozent", echauffierte sich Krahwinkel.

Schließlich sprach der Experte neue Regelungen an. Eingetragene Freibeträge seien jetzt für zwei Jahre gültig. Der Anstieg vom Grundfreibetrag und den Kinderfreibeträgen mache ein Entlastungsvolumen von 6,3 Millionen Euro aus. "Das ist nicht viel", kommentierte er.

Die Besucher bekamen auch Tipps. So erfuhren Selbstständige, dass die Freibeträge von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen nicht mehr als Grenze gelten und die Arbeitsleistungen von Handwerkern bis zu einem bestimmten Satz steuerlich anrechenbar sind.