Mit der Doppik, die im nächsten Jahr startet, hält die Betriebswirtschaft Einzug in das Rathaus der Gemeinde Loßburg. Foto: Haubold Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Rat beschließt Einführung des neuen Haushaltsrechts ab nächstem Jahr

Von Petra Haubold

Am 1. Januar 2019 wird die Eröffnungsbilanz gezogen: Die Gemeinde Loßburg führt ab dem nächsten Jahr das neue Haushaltsrecht "Doppik" ein.

Loßburg. Die Einführungsphase des neuen kommunalen Haushaltsrechts ist sehr zeitintensiv. Die vom Land Baden Württemberg geforderte Umstellung bringt viele Veränderungen mit sich. Nun legte der Loßburger Gemeinderat die Grundzüge des Umsetzungsprozesses fest.

Im Vordergrund steht laut Verwaltung der Ressourcenverbrauch, der mit dem neuen Haushaltsrecht dargestellt werden soll. Dafür muss das gesamte Vermögen der Gemeinde erfasst und bewertet werden. Die Kommunen seien verpflichtet, auf das neue Buchführungssystem umzustellen. "Wir haben keine andere Wahl", erklärte Bürgermeister Christoph Enderle den Beschluss, nach dem die Kommunen im Land Baden-Württemberg spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 doppische Haushaltspläne vorlegen müssen. "70 Prozent der Gemeinden haben aber noch nicht umgestellt, wir sind also nicht das Schlusslicht", sagte Enderle.

Für Doppik ist eine umfassende Datenerfassung notwendig. Diese erläuterte die stellvertretende Leiterin der Finanzverwaltung, Nadja Wegner, den Räten anhand einer ausführlichen Präsentation. Nach dem Vorbild des kaufmännischen Rechnungswesens gebe es künftig neue Formen: Den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ersetze ein Finanz- und Ergebnishaushalt. Letzterer entspreche dem bisherigen Verwaltungshaushalt mit dem laufenden Betrieb.

Startphase sehr zeitintensiv

Der Finanzhaushalt umfasse alle Einnahmen und Ausgaben des Ergebnishaushalts und zusätzlich Investitionen, Tilgungen und Kredite. Erträge und Aufwendungen müssten sich nach den Vorgaben des neuen kommunalen Haushaltsrechts ausgleichen. Dass die Einführungsphase sehr zeitintensiv ist, veranschaulichte Wegner anhand von Vergleichen mit anderen Gemeinden. Für die dreijährige Einführungsphase wurde beispielsweise in Herrenberg eine Beamtenstelle mit 100 Prozent geschaffen. In Schopfloch hatte man sieben Monate lang eine Studentengruppe aus Ludwigsburg zur Hilfe.

Vermögensbewertung als größter Brocken

Daraus könne man erkennen, wie anspruchsvoll und arbeitsintensiv die Einführung sei, so die Finanzexpertin: "Den größten Brocken stellt die Vermögensbewertung dar. Und auch wenn die Doppik eingeführt ist, bleibt der Aufwand größer als bisher." Dies bedeute einen höheren Personalaufwand für die Gemeinde. Die Auswirkungen des neuen Haushaltsrechts gehen über das Rechnungswesen hinaus. Sie wirken sich auch auf die Organisation im Rathaus aus. Die Gemeinde habe deshalb beschlossen, die Bewertung selbst anzugehen, informierte der Bürgermeister das Gremium. Einige Gemeinderäte wollten wissen, welchen Sinn und Zweck das Ganze habe. Transparenz nannte der Rathauschef als einen Grund. Den Gemeinden würde ja immer vorgeworfen, sie finanzierten sich über die Steuern, so Enderle. Der Hauptzweck der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts bestehe darin, den Bürgern und der Verwaltung ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Lage der Kommune zu geben.

Laut Plan will die Gemeinde mit der Erfassung und Bewertung der Vermögenswerte starten. Dafür soll ein neues System angelegt werden. Ende 2017 soll der letzte kamerale Haushalt verabschiedet werden. Manfred Hauser (FWV) wollte wissen, wie sich eigentlich eine Straße bewerten lasse. "Das ist schwierig", gab Enderle zu. Erfahrungswerte, bestimmte Kategorien und auch der Ausbauzustand spielten bei den Bewertungskriterien eine Rolle, ähnlich bei Feldwegen und Spielplätzen. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig, mit der Einführung im nächsten Jahr zu beginnen. Den Stichtag für die Eröffnungsbilanz legten die Räte auf den 1. Januar 2019.