
Loßburg - Im "Hundestreit" in Loßburg war es ruhig geworden. Anfang der Woche rückte beim Haus des Loßburger Rentners, der durch Drohungen gegen Bürgermeister Thilo Schreiber und weitere Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bekannt geworden war, allerdings der Abrissbagger an.Das frühere Stallgebäude neben dem Wohnhaus wurde bis auf das Erdgeschoss abgebrochen. Das Landratsamt hatte dies verfügt, da von dem Gebäude eine akute Gefährdung für Personen ausgehe, wie Erster Landesbeamter Klaus-Ulrich Röber gestern auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. Im vergangenen Jahr schon habe der Prüfstatiker des Landratsamts Freudenstadt den Stall untersucht und den Rentner darauf hingewiesen, dass eine Sanierung oder Abrissarbeiten an dem früher als Stall genutzten Gebäude mitten im Dorf notwendig seien. "Bei einem kräftigen Wind", so Röber, "wären Ziegel durch die ganze Ortschaft geflogen."
Der Rentner habe nichts unternommen. Deshalb habe das Landratsamt nun den Abbruch im Zuge einer so genannten Ersatzvornahme angeordnet, zumal sich der Zustand des Gebäudes seit dem vergangenen Jahr noch erheblich verschlechtert habe. Die gestern beendeten Arbeiten wurden unter ständiger Polizeipräsenz vorgenommen. Es gab, wie zu vernehmen war, zwar Diskussionen mit dem Senior, einschreiten musste die Polizei allerdings nicht.
Dass der 66-Jährige am Montag dennoch mit auf das Polizeirevier Freudenstadt musste, hatte mit dem Abriss denn auch nichts zu tun: Die Beamten, wegen des Abrisses ohnehin vor Ort, vollstreckten einen Vorführungsbefehl, weil der frühere Viehhändler eine Strafgebühr nicht bezahlt hatte. Als seine frühere Frau das Geld auf dem Polizeirevier vorlegte, wurde der Loßburger, so Walter Kocheise, Pressesprecher der Freudenstädter Polizeidirektion, wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Kosten für den Abbruch großer Teile des Stallgebäudes werden laut Röber mit 18 000 Euro veranschlagt. Das Landratsamt versucht, das Geld bei dem Senior wieder einzutreiben. Ob dies gelingt, ist für Röber allerdings nicht in erster Linie entscheidend – bei der Verfügung des Abbruchs habe die Behörde wegen der Gefahr für Personen, die von dem Gebäude ausgehe, praktisch keinen Ermessensspielraum gehabt. Wenn etwas passiert wäre, was das Landratsamt hätte absehen können, "hätten wir den Staatsanwalt im Haus gehabt", betonte Röber. Der Zustand des Wohnhauses des Loßburger Seniors sei derzeit aus Sicht des Prüfstaatikers der Behörde nicht bedenklich.
Bereits vor einiger Zeit war ein baufälliger Schuppen auf dem Anwesen des Rentners an der Bundesstraße 294 auf Anordnung des Landratsamts abgerissen worden.