UBS soll Vermögenden geholfen haben, Geld zu verschieben

Von Markus Grabitz Berlin/Zürich. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft kommt im Fall der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Schweizer Bank UBS voran: Erste "exemplarische" Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte sind eingeleitet.Die Ermittler der Mannheimer Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen haben hartnäckig am Fall UBS gearbeitet: Im Mai 2012 hatten sie erstmals in der Frankfurter Deutschland-Zentrale der Bank Durchsuchungen vorgenommen und Datenträger beschlagnahmt. Der Vorwurf: Die Bank soll Anlegern Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. Sie habe Vermögenden geholfen, Geld am Fiskus vorbei in die Schweiz zu transferieren.

Monatelang haben die Ermittler beschlagnahmte Datensätze ausgewertet. Die Ermittlungen liefen lange gegen namentlich nicht benannte Mitarbeiter der Bank. Im August ist die Staatsanwaltschaft nun einen entscheidenden Schritt weiter gekommen: Sie hat vier UBS-Banker namentlich als Beschuldigte benannt und Verfahren gegen sie eingeleitet.

Anfang Oktober dann rückten die Mannheimer Beamten wieder aus. Staatsanwalt Peter Lintz sagte gegenüber unserer Zeitung: "Am 8. Oktober haben Ermittler vier Privatwohnungen der Beschuldigten sowie die UBS-Zentrale in Frankfurt durchsucht." Sie hatten offensichtlich jede Menge Arbeit: In der UBS-Zentrale liefen die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bis zum 17. Oktober.

Unsere Zeitung hatte bundesweit als erstes Medium überhaupt im Herbst 2012 über den neuen Fall der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die UBS berichtet. Ermittler hatten Verdacht geschöpft, weil bei Geldtransfers in die Schweiz einschlägige Vorschriften für Auslandsüberweisungen umgangen wurden. Anstatt den offiziellen Weg zu gehen, wanderte das Geld von Anlegern offenbar über ein internes Verrechnungskonto der deutschen UBS-Niederlassung in die Schweiz. Lintz: "Nach außen hin sah es so aus, als ob das Geld der Anleger in Deutschland geblieben wäre."

Der Fall hatte im politischen Bereich Empörung ausgelöst. Zuvor hatten Schweizer Banken eine so genannte Weißgeldstrategie verkündet. Der Fall UBS war für Politiker der Opposition ein Beleg dafür, dass es mit der Weißgeldstrategie nicht weit her war. Sie ließen das Schweizer Steuerabkommen in der Länderkammer platzen.

Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die UBS-Banker ist nur die eine Seite des Falls. Die andere Seite betrifft die Anleger – Steuerpflichtige in Deutschland, die Geld am Finanzamt vorbei ins Ausland geschafft haben. Klar ist bislang, dass Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet mit Ermittlungen rechnen müssen. Bis heute hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft Verfahren gegen "ein gutes Dutzend UBS-Kunden" eingeleitet. Nach der Berichterstattung haben zudem etliche Anleger kalte Füße bekommen und Selbstanzeige erstattet. Ob diese die erhoffte strafbefreiende Wirkung bringt, muss bezweifelt werden: Eine Selbstanzeige bringt nur dann die Amnestie, wenn die Ermittler der Sache noch nicht auf der Spur waren.

Wenn das Steuerabkommen, wie von der Bundesregierung geplant, Anfang 2013 in Kraft getreten wäre, wären Altfälle von Steuerhinterziehung gegen Zahlung einer Abgeltung in den Genuss einer Amnestie geraten. So müssen Schwarzgeldsünder vorerst weiterhin mit der Sorge leben, dass der Fiskus ihnen doch noch auf die Schliche kommt.